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Drittes Buch: Römische Geschichte.
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aus und nötigten ihn zur Flucht. Rachedürstend begab er sich zu den Volskern und beredetesie, unter seiner Führung einen Einfall in das römische Gebiet zu machen. Schon warensie verheerend bis zum fünften Meilenstein vorgedrungen, als es den vereinten Bitten derMutter Veturia und Gattin Volumnia gelang, das Gewissen Koriolans zu rühren undihn zum Rückzug zu bewegen. Aus Zorn darüber sollen ihn die Bolsker erschlagen haben,behielten aber die eroberten Städte.
Neben den politischen Erfolgen der Plebs, die immerhin bescheiden waren,blieben die socialen Forderungen in ihrer vollen Unersülltheit weiter bestehen.Der Kampf um das Gemeindeland und um bessere Kreditverhältnisse war nachder ersten Sezession fast auf dem alten Punkte stehen geblieben. Zwar hatteman den schlimmsten Gläubigerunfug ein Ende gemacht, die Schuldhast ein-geschränkt und eine unparteiischere Rechtsprechung erlangt. Aber das größteUnrecht, die Okkupation des Gemeindelandes durch die Patrizier, dauertefort. Um dieses Unrecht zu bemänteln, gebrauchte man allerhand Ausflüchte,Nichtvermessung des Landes, Verzögerung der Landausteilung u. a. m. VonErstes Acker- Hbit zu Zeit verlangten deshalb die Plebejer, die nur kleine Freigüter besaßen,Ackergesetze (logos agrarias), durch die ihnen ein Teil des Gemeinlandes alsEigentum oder zur Nutznießung überlassen werden sollte. Aber so oft diesesAnsuchen gestellt ward, traf es auf den entschiedensten Widerstand. Die Hin-richtung des Konsuls Sp. Cassius Viscellinus, der das erste Ackergesetzbeantragt hatte, wonach ein den Hernikern entrissener Landstrich teils den Patri-ziern zu Erbpacht, teils den Plebejern als Eigentum angewiesenwerden sollte, war für alle ähnlichen Bestrebungen eine Warnung. Nach Ablaufseines Konsulatjahres wurde der hochverdiente und berühmte Mann, der dreimaldas höchste Staatsamt bekleidet und zwei Triumphe gefeiert hatte, von seinenerzürnten Standesgenossen des Hochverrats angeklagt, verurteilt und den tarpe-jischen Felsen des Kapitals hinuntergestürzt. Die Stelle, wo des VermessenenHaus gestanden, blieb eine öde Stätte; und als einige Jahre nachher derin Volkstribun Cn. Genucius zwei Konsulare wegen mangelhafter Ausführungdes kassischen Gesetzes mit einer Klage bedrohte, fand man ihn vor demGerichtstage in seinem Hause ermordet. Aber der Grundgedanke dieser erstenlsx agraria ist nicht ausgestorben, bis er eine wenn auch nur teilweise Er-füllung durch die licinischen Gesetze (Z 178) erfuhr. Zunächst führte der schnödeMord des Volkstribunen zu einem neuen entscheidenden Schritt in der poli-tischen Weiterentwicklung der Plebejer. Der Volkstribun Volero Publiliusein neues Gesetz ein, daß die Volkstribune und Aedilen in den171 Tributkomitien gewählt werden sollten. Dadurch erschien die Wahl eifrigerParteigenossen der Plebs gewährleistet. Der Widerstand der Patrizier warfreilich noch so stark, daß erst im folgenden Jahre das Gesetz zur Verabschiedungkam, vielleicht nicht einmal formell anerkannt wurde, aber in Wirklichkeit dochBeachtung fand.
§ 172. Die Gesetzgebung der Decemvirn. Die in der letzten Zeithervorgetretenen Mißstände, vor allem die für eine geordnete Verwaltungals Ungeheuerlichkeit anzusehende Thatsache, daß die Tribunen in der Lagewaren, jede Handlung der Staatsbehörden zu lähmen, und ferner derÜbelstand, daß die oberste Gerichtspflege (Blutgerichtsbarkeit) von allendrei Comitien, also parteiisch, geübt wurde, mußten zu dem Gedankenführen, ob nicht an Stelle des trotz der Gesetzmäßigkeit doch immer ingewissem Sinne revolutionären Schutzes von Fall zu Fall, den die Tri-bunen der Plebs gewährten, ein dauernder Schutz durch die Gesetze ge-währt werden könnte. Ob aus dieser Erwägung, nach der dann dasTribunat überflüssig geworden wäre, das Verlangen nach einem ge-schriebenen, allgemein verbindlichen Gesetzbuch entstanden ist, odernur aus plebejischem Parteiinteresse, mag dahingestellt bleiben; jeden-