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Drittes Buch: Römische Geschichte.
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Sage vomSturz derDecemvirn
Zwölftafel-
gssetz
Jahre ihrer Amtsthätigkeit brachten die Decemvirn zwei neue Gesetzestafelnzu stände, die sie dem Volke vorlegten und zur Annahme brachten. Alssie nun gegen das Recht das dritte Jahr amtieren wollten, erhob sichlauter Widerspruch, wahrscheinlich von feiten der Adelspartei, die beidem straffen Regiment der Dezemvirn fürchtete, daß eine Tyrannis ent-stehen möchte. Es brach eine Revolution aus, die mit der Vernichtungder Decemvirnherrschaft endete; hervorgerufen wurde diese Revolution wiegesagt, durch die Patrizier, die die alte Rechtsungleichheit bedroht und dasEindringen der Plebejer selbst in die wichtigsten Staatsämter als nahebevorstehend ansahen; jedoch ging es nicht ohne harten Kampf mit derPlebs ab, die zum zweiten Male zu dem verzweifelten Mittel der Sezessiongriff und nur durch ein Kompromiß, die löAe» Valoriaa Horatias, be-schwichtigt werden konnte. Die Einzelheiten dieser Vorgänge sind in tiefesDunkel gehüllt, denn der patrizischen Geschichtschreibung hat es gefallen,die Sache umgekehrt darzustellen und die Schuld am Untergang desDecemvirats der Tyrannei der Decemvirn und ihren schweren Sündengegen das der Tribunenverteidigung entbehrende Volk schuld zu geben.
Nach dieser Darstellung hatte Appius Claudius, der bedeutendste der Decemvirn, esdarauf abgesehen, das Volk unter dem Scheine des Rechtes zu knechten. Als es gelungenwar, die Macht für das zweite Jahr festzuhalten, mißbrauchten die patrizischen Zehnmänncrihre unumschränkte Macht zu Handlungen der Willkür. Sie wüteten mit Kerker, Geldbuße,Bann und Henkerbeil gegen ihre dem Plebejerstand angehörenden Widersacher, ließen, alsein Krieg mit den Aequern und Volskern ausbrach, durch einen Hinterhalt einen greisen,mit Narben bedeckten Plebejerhelden (Siccius Dentatus), den tapfersten Mann in Rom,ermorden und führten, nachdem ihr zweites Jahr verflossen und die Abfassung der Zwölf-tafelgesetze vollendet war, eigenmächtig ihr Amt fort. Da brachte die lüsterne Frevelthatdes adelsstolzen AppiusClaudius die allgemeine Unzufriedenheit zum Ausbruch. Diesertrug nämlich Verlangen nach der schönen Virginia, der Tochter eines Plebejersührers undBraut des ehemaligen Volkstribunen Lucius Jcilius. Um zu ihrem Besitz zu kommen, be-redete er einen seiner Klienten, die Jungfrau für seine entlaufene Sklavin zu erklären undvor des Decemvirn Richterstuhl als sein Eigen anzusprechen. Vor einer großen Menschen-menge hörte Appius Claudius auf dem Forum die Klage an; kaum hatte aber sein Richter-spruch die Virginia dem Kläger überantwortet, als der Vater hinzueilte und ihr ein Messerins Herz stieß, um sie vor der Entehrung zu retten. Erstarrt über die unerhörte That,umstand noch das Volk die Leiche der schönen Jungfrau, als das plebejische Heer unterseinen Tribunen in die Stadt einzog, sich aus dem Aventinus lagerte und mit Drohen dieEntfernung der Decemvirn und die Zurückführung der alten Ordnung verlangte. Als derSenat und die Zehnmänner zögerten, der Forderung nachzukommen,-da gab der frühereTribun M. Duilius den Rath, die Plebejer sollten, wie einst die Vater, zum zweiten Malenach dem heiligen Berge auswandern und da, wo früher der Grund ihrer Freiheiten ge-legt worden sei, ein Lager aufschlagen. Der Rat fand Beifall. Alsbald brachen alle Be-waffneten auf und zogen, in Reih und Glied geordnet, mitten durch die Stadt zum colli-nischen Thore hinaus; Mann und Weib, Alt und Jung schloffen sich dem Zuge an- DieserErnst brach den starren Sinn der Patrizier. Die Decemvirn wurden zur Abdankung be-wogen; Appius Claudius und sein Anhänger Sp. Oppius, von Volk und Tribunen miteiner gerichtlichen Untersuchung bedroht, töteten sich selbst im Kerker, die übrigen büßten ihreFrevelthaten mit ewiger Verbannung und Verlust ihres Vermögens.
Der Gewinn, den der Staat aus diesen Kämpfen davontrug, war nichtgering. Das neue Landrecht, gewöhnlich die Zwölftafelgesetze genannt,war der erste Versuch, die verschiedenen Volksbestandteile zu einem einzigenGemeinwesen auf rechtlicher Grundlage zu vereinigen. Freilich darf man sichdie Erleichterung, die den Plebejern durch dieses Gesetzbuch geschaffen ward,nicht bedeutend denken. Im Gegenteil, es werden sich Wohl ähnliche Mißständewie bei der ersten Kodifikation in Athen herausgestellt haben (Z 80). Das Schuld-recht bestand im ganzen weiter, nur der Zins fand eine unwesentliche Herabsetzung,und der Wucher wurde hart bestraft, dagegen blieb der harte Schuldprozeß.