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Drittes Buch: Römische Geschichte.
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Latiner
Sie Wollten Rom nicht länger als Oberhaupt des Bundes anerkennen; siestrebten nach vollkommener Gleichstellung und Verschmelzung des römischenund latinischen Staats zu einem Gemeinwesen und verlangten Teil-nahme am Senat, Konsulat und allen Ämtern. Die Ablehnung dieserForderungen führte einen erbitterten Krieg herbei, der aber durch diesZ8 siegreichen Schlachten am Vesuv ins und beiTrisanum zum Vorteil derRömer entschieden ward.
Auch dieser Krieg ist vielfach von Sagen durchzogen- Daß die Lage als sehr gefährlichangesehen ward, geht daraus hervor, daß man sogar zwei Menschenopfer auf diese Zeit an-setzte. Bor der Schlacht am Vesuv war dem römischen Feldherrn im Traum die Weis-sagung geworden, daß ein Führer und das feindliche Heer dem Tode geweiht seien. AlsP- D-cius daher die Reihen der Römer wankten, ließ sich der Plebejische Konsul P. Decius Mus vom" Priester als Sühnopfer dem Tode weihen, stürzte sich, Furcht und Entsetzen um sich ver-breitend, in die Scharen der Feinde und gewann so den Römern den Sieg. Im ferneren^ MaiEusVerlaufe Krieges übte der Patrizier T. Manlius Torquatus die Strenge römischer
" Kriegszucht gegen den eigenen tapferer Sohn, der wider den Lagerbefehl auf einem Streif-zug den Feind angegriffen und besiegt hatte. Unbarmherzig ließ der strenge Konsul dasTodesurteil durch den Liktor vollstrecken, aber die Krieger ehrten das Andenken des Heldendurch eine großartige Leichenfeier.
"sun^der^ Der Krieg mit den blutsverwandten Stammesgenossen muß den Römernschwere Opfer gekostet haben, und daß sie den gewonnenen Sieg hoch schätzten,geht daraus hervor, daß sie dem Konsul C. Maenius, der den Krieg beendete,eine Ehrensäule setzten. Nach ihrer Besiegung wurden die Latiner inner-halb dreier Jahre zur Unterwerfung gebracht und, nach Auflösung ihresBundes, zum Teil auf römischem Gebiete angesiedelt, zum Teil in unter-worfene Bundesgenossen verwandelt. Ein ähnliches Schicksal hatten baldnachher auch die Herniker, Aequer und Volsker, die alle in dasVerhältnis römischer Bundesgenossen (sooü) eintraten. Obwohl inder Sache die Römer einen völligen Sieg davontrugen, geht doch aus denFrüdensbedingungen hervor, daß man nur der Uneinigkeit der Latiner dengroßen Erfolg verdankte. Daß er auf das sorglichste ausgebeutet ward, lehrtdie verschiedeneBehandlung der einzelnenGlieder desBundes.Das „Teile und herrsche!" ist wohl nirgends wieder mit so bewunderungs-würdiger Kunst von den römischen Staatsmännern durchgeführt worden.
Um die latinischen Städte durch Vereinzelung zu schwächen, wurde dasbisher unter ihnen bestandene gemeinsame Recht des Ehestandes (Conubium)und Eigentumserwerbs (Commercium) aufgehoben; auch zogen die Latinervon nun an nicht mehr in den römischen Legionen, sondern in den Reihen derBundesgenossen inS Feld. — Am günstigsten wurden die großen Orte Tiburund Präncste behandelt. Sie blieben unabhängig, hatten ihre eigene Ver-waltung und waren nur verpflichtet, im Kriegsfall ihre Kontingente zumrömischen Heere zu senden; auch mußten sie einen Teil ihrer Feldmark ab-^i^ss^^/treten. — Schlimmer erging es den beiden volskischen Städten Antium und«obonien Tarracina, die eine Abteilung römischer Kolonisten aufnehmen und mitAckern ausstatten mußten. Diese Einrichtung, mit der ein uralter Brauchaufgenommen wurde, ist für die Errichtung römischer Kolonien in unter-worfenen Städten in der Folgezeit typisch geworden, jener Stadtanlagen, mitdenen die Römer die überwundenen Provinzen wie mit einem dichten Netze über-spannen. In ihrer inneren Einrichtung wichen die Kolonien von den anderenMunizrpien nur insofern ab, daß man in den letzteren noch Überreste ihresfrüheren Rechtes zu dulden Pflegte, was in den Kolonien nicht der Fall war.Üa^tini-°— Einige andere Städte, wie Tusculum, Aricia, Pedum, Lanuvium und14-» Nomentum, erhielten das sogenannte latinische Recht, d. h. sie behieltenRechts eigenen Beamten, bekamen mit einiger Beschränkung das römische Bürger-recht (oivitas onm snürg-No) durch Einfügung in zwei neue Tribus und konnten,
Die
römischen
Bundes-
genossen