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Erster Band.
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Z 202. Drittes Kapitel: Roms Aufsteigen zur Mittelmeergroßmacht (366—133). 419

Verlängert oder mit außerordentlichen Befugnissen ausgestattet werden. DieBeamten waren während ihrer Amtsdauer unabsetzbar und unverletzlich. DasSystem der Teilung der Macht hinderte den Mißbrauch der Amtsgewaltwenigstens dem Römer gegenüber. Schlimm war das Einreisten der Amts-erschleichung (ambitns), ein Unfug, gegen den alle Gesetze nichts helfen wollten.

Seit dem Jahre 180 stand wenigstens durch das Gesetz des Villius das Lebens-alter fest, vor dem niemand eine Beamtenstelle erhalten durste (mit 31 JahrenQuästor, 37 Ädil, 40 Prätor. 43 Konsul).

Der wichtigste Teil der Beamtenbefugnisfe lag in der Militärgewalt, Imperiumdie zunächst die beiden Konsuln, bekleidet mit dem imxorinm, ausübten. Hierbildeten sich im Felde zuweilen säst unbeschränkte Machthaber heraus, wie z. B.die Scipionen in Spanien. Die Konsuln waren oft nnsähige Militärs undließen ihren Soldaten, mehr als billig, eine rohe und unmenschliche Krieg-führung zu. Das Heer beruhte im wesentlichen auf den alten Grundlagen Heer(H 167) und ward noch immer aus die allgemeine Wehrpflicht aufgebaut(H 185). Nur die Reiterei wurde durch Einstellung starker Bundesgenossen-kontingente an Stelle der srüheren Bürgerreiterei durchgreifend umgeformt.

Wichtig ward, daß das römische Heer dauernd, in manchen Provinzen oft Jahrelang, unter den Waffen blieb. Dadurch bildete sich ein Berufskriegerstaud, vor -allem aber ein stehendes Offizierkorps, ohne das der neue Großstaat nicht hättebestehen können. Am besten war die römische Infanterie; der schwächste Teilder römischen Streitkräfte bestand in der Seemacht. Das Piratenwesen wucherte,und die Seepolizei war zu schwach, um energisch auftreten zu können; die Flottewurde in Friedenszeiten bei den Römern stets vernachlässigt. Dagegen warglänzend die Fürsorge der römischen Verwaltung für schnelle und geordnete Fort-bewegung der Heere. Die großen Militärstraßen, das Kennzeichen römischerHerrschaft, werden ihr Andenken noch auf ferne Zeiten hin lebendig halten. —

In der Rechtspflege wurden durch die Umwandlung Roms in einen Weltstaat Rechtspflegegewaltige Umänderungen herbeigeführt. Das alte Bolksgericht, das die letzteEntscheidung hatte (ß 172), genügte nicht mehr, selbst nicht für die Prozesse inItalien oder auch nur in Rom selbst; abgesehen von der Schwierigkeit der Rechts-fragen waren die Prozesse zu zahlreich geworden, und darum schritt man zurEinsetzung bestellter und vereidigter Richter, die unter Leitung eines Beamtentagten, und von denen nicht an das Volk appelliert werden konnte. DieseRichter wurden nur aus der Reihe der Senatoren ernannt, und diese Besetzungder Gerichtshöfe mit Berufsjuristen wurde von nun an eine der wesentlichstenStützen der Senatsherrschast. Die stehenden Klagen der Provmzialen führten149 zur Errichtung eines Erpressungsgerichtshofs, der zu einer ständigen BehördeErpr°ff«ngr-ward; an ihn schloffen sich andere derartige ständige Gerichtshöfe an, und damitwar für den Amtsadel eine neue Quelle von Macht und Reichtum eröffnet, bisGracchus ihm die Gerichtshöfe wieder nahm (ß 207). Der Prozeß selbst ruhteauf dem Satze, daß es ohne Kläger keinen Richter gab. Die Strafformenwaren für Römer sehr mild, neben der Lebensstrase gab es nur noch Ver-bannung oder Geldstrafen; Kerkerstrafen kannte man nur im Untersuchungs-verfahren. Dagegen waren die Prozeßformen gegen die Unterthanen vielsummarischer und die Strafen teilweise empörend hart.

Es ist begreiflich, daß nach alledem die politische Bedeutung der Volks- AmmiunLVersammlung immer mehr zurücktrat, und es ist sicher kein bloßer Zufall, daßwir über die in jene Zeit fallende Umänderung der Centuriatkomitten undihre endgültige Verschmelzung mit den Tribntkomitien so gut wienichts erfahren; bedeutungsvolle Ereignisse verschweigt die Geschichte nicht. Auchdas Tribunat, das früher so oft und entscheidend eingegriffen hatte, tritt immermehr in den Hintergrund, und wir hören nur selten, daß einer dieser Dolks-beamten auf das Handeln der Regierung Einfluß genommen hätte. Der einzigeMann, der das Zeug hatte, auch in jenen der Demokratie ungünstigen Tagen

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