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Erster Band.
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428
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Optirnaten-

herrfchaft

Er-

pressungen

428 Drittes Buch: Römische Geschichte. Z 205.

Spanien, Dalmatien und an den Alpengrenzen einen immer schnelleren unddem jähen Absturz zueilenden Lauf.

Der ärmere Bürgerstand ward sich mit Schrecken bewußt, daß alleExpansion nichts half, wenn ihm der heimische Boden unter den Füßenweggezogen wurde, und das alte längst begraben gewähnte Schreckbild desAckerstreites tauchte wieder auf. Bon neuem begannen die Kämpfe um dasGemeindeland (Z 178), doch mit für das Volk wesentlich ungünstigeren Be-dingungen als vorher. Denn einerseits fehlte bei der neuen Ausdehnung desReiches jeder Boden, der dem Jtaliker Wohnsitz und Brot, wie er es brauchte,gewähren konnte, andererseits war die entgegenstehende Nobilität nicht mehr deralte geburtsstolze Adel von ehedem, der trotz alles Hochmuts sich mit demVolke schließlich eins fühlte, sondern der neue Amts- und Geldadel, findige Ge-schäftsleute mit weitem Gewissen, die ihre Kaste hochhielten und vor allem fürihren Vorteil sorgten. Im Besitze großer Reichtümer und hohen,,.von denVätern erworbenen Ruhmes hatten sie allmählich alle Würden und Ämter ansich gerissen, die neuen Menschen fern gehalten und eine oligarchische Opti-matenherrschaft mit schroffer Abgeschlossenheit gegründet. Um den vonden Ahnen überkommenen Ruhm durch Siege und Triumphzüge zu vergrößern,suchten diese senatorischen Geschlechter stets neue Kriege, deren Führung ihnenallein zufiel; und um die Reichtümer, auf denen der Glanz und die Machtder Familie beruhte, nicht zu verringern und doch allen Genüssen und Lüstenfrönen zu können, wurden die Provinzen ausgesogen und von Klienten undSchutzbefohlenen Geschenke und Abgaben erpreßt. Als Prokonsuln undProprätoren (Statthalter mit konsularischer Gewalt) leiteten sie mit demSchatzmeister (Quästor) und mit einer Schar von Schreibern und Unter-beamten dn Verwaltung und Rechtspflege in den eroberten Ländern,hatten aber dabei mehr ihren eigenen Vorteil als die Wohlfahrt der Be-herrschten im Auge. Zugleich führten sie den Oberbefehl über die Truppenund ernannten die Unterfeldherren und die meisten Offiziere (Militärtribunen,Centurionen). Gunst der Vornehmen und Familieninteressen waren bei Stellen-bewerbungen mächtiger als Tugend und Verdienst. Da es den Senatorenverboten war, direkt Geschäfte zu betreiben, so halfen sie sich dadurch, daß siemit dem Ritterstande, den eigentlichen Mitgliedern der hohen Finanz, inVerbindung traten, diesen ihren Einfluß zur Verfügung stellten und dafür vonjenem mit einem erklecklichen Geschäftsanteil bedacht wurden. Als General-Pächter (xudlieani) übernahmen diese Mitglieder des Ritterstandes die Ein-treibung der Steuern, Abgaben und Zölle und die Nutzung der Bergwerkeund Staatsländereien um eine bestimmte, an die Staatskasse zu entrichtendeSumme und suchten dann durch die schamlosesten, von Zöllnern, Einnehmernund llnterpächtern geübten Erpressungen ihre Auslagen mit dem unermeß-lichsten Gewinn wiederzuerlangen. Was die Beamten und Pächter noch übrigließen, wußten hungrige Kaufleute und Wucherer an sich zu bringen, so daßwenige Jahrzehnte hinreichten, um den Wohlstand einer römischen Provinzzu Grunde zu richten. Die. Habsucht mit ihrem Gefolge von Lastern undMißbräuchen, Bestechlichkeit, Ämterhandel, Betrug, Arglist, Rechtsverdrehung,Wucher lagerte sich in allen Gestalten über die eroberten Ländm. Reiche Ge-schenke auswärtiger Könige an einflußreiche Senatoren wurden als pflichtmäßigeEhrenbezeigungen angesehen. Zwar bestand seit 14S ein Gesetz (cks rexsiuuäis),das mißhandelten Provinzen das Recht gab, ihre Dränger nach abgelaufenerAmtszeit als Verbrecher anzuklagen (§ 202); da aber die aus den Senatorengewählten Richter sämtlich dem Geld- und Amtsadel angehörten. und solcheBeschwerden nach dem VerwaltungS-, nicht nach dem Rechtsstandpunkt beur-teilt wurden und überhaupt Klagen von Fremden gegen römische Bürger sehrerschwert waren, so gingen die Schuldigen gewöhnlich frei aus oder wurdenzum Schein um eine kleine Geldsumme gebüßt. In Spanien erhoben die