Band 
Erster Band.
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431
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tz 206. Viertes Kapitel: Die socialen und politischen Kämpfe (133—30). 431

Interesse der Regierenden zog und einen gegen den andern ausspielte.Außerdem war es verboten, daß jemand zum Tribunen wieder gewähltwerden durste. Trotzdem unternahm Tiberius seine sociale Reform. Erknüpfte an die alten Streitpunkte an, indem er auf Erneuerung des Gracchuslicinischen Ackergesetzes (Z 178) mit einigen Abänderungen antrug.

Nach seinem Vorschlag sollte niemand vom Gemeindeland oder den Staats-ländereien über 500 Morgen (zugora) für sich und dazu 250 für jeden Sohnbesitzen, doch im ganzen nicht über 1000 Morgen (252 ba); das übrige solltedürftigen Familien aus der römischen Bürgerschaft oder den latinischenBundesgenossen in kleinen Losen von 30 Morgen (7,5 da) nicht als Eigentum,sondern in unveräußerlicher Erbpacht gegen eine mäßige Grundrente an-gewiesen, die Aufteilung aber durch eine Kommission von drei Männern vor-genommen werden. Es war also im ganzen das alte licinische Gesetz, nur,um der Nobilität entgegenzukommen, mit der Klausel des Sondereigensfür die erwachsenen Söhne, und andererseits, um das Bestehen der Ein-richtung zu sichern, mit der vom Staate gewährleisteten ünverkäuslichkeit .der kleinen Bauernlehen. Mit diesem gewiß maßvollen Vorschlage ver-band er den Antrag, man solle die dem römischen Volke Übermächte Erb-schaft des pergamenischen Königs Attalos III. (Z 199) unter dieärmeren Bürger als Betriebskapital für die neuen Landwirte verteilen.

Die Optimaten, den heftigen P. Scipio Nasrka an der Spitze,erhoben darüber einen furchtbaren Sturm. Seit dreihundert Jahren waren -»°tendie Familien im Besitz des Gemeindelandes gewesen und hatten sich gewöhnt,das Gut, von dem sie weder Pacht noch Grundrente entrichteten, als ihrEigentum anzusehen. Um die Reform zu vereiteln, gewannen sie einenandern Volkstribunen, M. Octavius, der durch die Neuerung gleichfallsin seinem Besitztum bedroht war, zur Jntercession gegen den Vorschlag.Umsonst versuchte Tiberius alle Mittel der Milde und Überredung, umden ihm früher befreundeten Amtsgenossen von dem Widerstand ab-zubringen. Eigennutz und die Aufreizungen der Reichen behielten die Ober-hand bei ihm. Dadurch sah sich Gracchus in die Notwendigkeit versetzt,entweder seinen Plan aufzugeben oder seinen Gegner zu beseitigen. Erschlug den letzteren Weg ein, indem er seinen widerstrebenden Kollegenin der Tribusversammlung, wo besonders das Landvolk zahlreich zu-gegen war, absetzen und an dessen Stelle einen seiner Klienten wählen ließ,woraus sein Gesetzesvorschlag angenommen und die Kommission gewähltwurde. Sie bestand aus ihm selbst, seinem Bruder Gajus und seinemSchwiegervater Appius Claudius. Durch dieses allem Gesetz und Her-kommen widerstreitende Verfahren gegen einen für heilig und un-verletzlich geltenden Volksbeamten und durch diese scheinbare Familienpolitikgab Gracchus den Verdächtigungen seiner Gegner, als sinne er auf einenUmsturz der Verfassung, um sich königliche Gewalt anzumaßen, einen Scheinvon Wahrheit und verlor, trotz der Reinheit seiner Absichten, allmählich dasVertrauen und die Gunst des irregeleiteten Volks. Als nun, ehe noch dieschwierige Abgrenzung und Ausscheidung des Privatbesitzes von den Staats-ländereien und die Verteilung der letzteren recht begonnen hatte, eine neueTribunenwahl unter leidenschaftlicher Aufregung stattfand, wurde der edleVolksführer im Getümmel von den Optimaten und ihrem Anhange er- issschlagen. Vor dem Tempel der Treue, bei den Bildsäulen der Könige,fiel er tot nieder: sein Schicksal teilten noch dreihundert seiner Genossen.