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Erster Band.
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Drittes Buch : Römische Geschichte.

8 207.

Ihre zerschmetterten Leichen, die teils auf der Burgfläche lagen, teils überdie steilen Felswände hinabgestürzt waren, wurden während der Nacht inden Tiber geschleift. Umsonst flehte Gajus um die Auslieferung des totenBruders, damit er ihn seinem Stande gemäß bestatten könne; man ver-sagte die Bitte: die Rache der Aristokratie dauerte noch über das Grab hinaus.Auch fürchtete sie, der Anblick der Leiche möchte die Menge aus ihrer feigenTrägheit reißen und ihr die Größe der Schmach zum Bewußtsein führen,daß sie ihren hochherzigen Beschützer den wütenden Feinden preisgegebenhabe. Als Scipio Aemilianus, der Gatte seiner Schwester Sempronia, vorNumantia (8 201) von dem Ausgange des Schwagers Kunde erhielt, brach erin die Homerischen Worte aus: „Also verderbe ein jeder, der solches Be-ginnen im Sinn trägt," ein rascher und unedler Ausspruch, der demgroßen Feldherrn nicht vergessen und nicht verziehen ward. Das Volk.das in dumpfem Schrecken dem Fall seines Führes zugesehen hatte, mußtees bitter empfinden, daß ihm sein Haupt fehlte. Denn die Nobilität.die ihrem Unrecht den Schein des Rechtes geben wollte, beeilte sich. dierasche That als einen Akt ihrer Gesamtheit hinzustellen. Die Hauptführerwurden, um sie der Rache des Volkes zu entziehen, unter ehrenvollenVorwänden in entlegene Provinzen geschickt und die Anhänger des Tib.Gracchus von den Aristokraten vor Gericht gezogen, das sie natürlich zumTode durch Henkershand verurteilte. Doch damit war die sociale Gefahrnicht beschworen und, trotz der blutigen Gewaltthat, die der Senat durchSchweigen gutgeheißen hatte, hielt er es nicht für ratsam, das begonneneAbgrenzungs- und Teilungswerk sofort gänzlich einzustellen.

der^°Ä"n Zwei energische Männer der Voltspartei, M. Fulvius Flaccus undReform Cn. PapiriusCarbo, traten dem jüngern Gracchus zur Seite und fördertendie social notwendige Arbeit auf das eifrigste. „Öffentliche Anschläge fordertenjeden, der dazu im stände war, auf, über die Ausdehnung des DomaniallandesNachweisung zu geben. Unerbittlich wurde zurückgegangen auf die alten Grund-bücher und nicht bloß alte und neue Okkupationen ohne Unterschied wieder ein-gefordert, sondern auch vielfältig wirkliches Privateigentum, über das derInhaber sich nicht genügend auszuweisen vermochte, mit konfisziert. Um sich dieArbeit zu erleichtern, nahm die Dreimännerkommission Klagen gegen den un-rechtmäßigen Besitz von Gemeindeland an, und griff, nachdem der unbestritteneagor xublicms verteilt war, in das heikle Gebiet der seit undenklicher Zeit be-sessenen und längst als unbestrittenes Eigentum angesehenen Okkupationen ein."Formell war die Teilungskommission (trssviri agris äanäis assignanäis) zweifel-los im Recht, aber ebenso sicher war, daß sich Private und Gemeinden durch dieseMaßregel oft verletzt fühlten und sich gewissermaßen als eines rechtmäßigenBesitzes beraubt ansahen. Wenngleich durch die Aufteilungen die römischeBürgerschaft um 80 000 Familien stieg und, wie ein Konsul sich rühmte, inganz Italien der Bauer den Hirten abgelöst hatte, so war doch die Stimmung,schwierig; die Gegensätze schärften sich, und die Extremen, die zu immer neuensocialistischen Versuchen drängten, gewannen die Oberhand. Es fehlte ihnennur der Führer, und auch der sollte ihnen in der Person deS jüngeren Gracchuswerden. Jedoch war andererseits die Optimatenpartei stark genug, um allzurücksichtsloses Durchgreifen zu verhindern; auf Antrag des Scipio Africanuswurde im Jahre 129 durch Volksbeschluß der Teilungskommission die Gerichts-barkeit entzogen und die Entscheidung, was Domanialland und was Privat--besitz sei, an die Konsuln gewiesen.

8 207. Gajus Gracchus. Des Tiberius um zehn Jahre jüngerenBruder C. Gracchus hatte seine Zeit abgewartet. Die mißtrauische