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Viertes Kapitel: Die socialen und politischen Kämpse (133—30).
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M-Fulvius Flaccus stellte er schließlich den Antrag, den Bundes-genossen das römische Bürgerrecht zu verleihen. Dies erzeugteunter den Optimalen einen gewaltigen Schrecken und brachte sie zu demEntschluß, das früher erprobte Mittel von neuem in Anwendung zubringen. Ein gewonnener Volkstribun, M. Livius Drusus, Ver-^"W°^dächtigte die Vorschläge und verhieß dem römischen Volke, das ohnedieszu fürchten begann, durch die Mehrung der Bürger möchte es in deneigenen Vorrechten und in den Getreidespendungen verkürzt werden, nachgrößere Vorteile. Die zu verteilenden Ackerlose sollten freies Eigentumsein und die von Gracchus darauf gelegte Grundrente wegfallen, und stattüberseeischer Kolonien wurden bequemere Ansiedelungen in Italien selbstin Aussicht gestellt. Die Aristokratie erreichte bei dem leichtgläubigen 122Volke, das sich über die Unausführbarkeit dieser Anträge keineswegs klarwar, vollkommen ihren Zweck. Der Antrag auf Ausdehnung des Bürger-rechts fiel in der Volksversammlung durch, und als bald nachher eine neueTribunenwahl stattfand, wurde Gracchus, der gerade in Afrika abwesendwar, um die karthagische Kolonie einzurichten, nicht mehr gewählt undihm dadurch das Feld seiner Thätigkeit verschlossen.
Ermutigt durch diesen Ausgang und gestärkt durch die Konsulwahldes L. Opimius, des Hauptes der strengen Adelspartei und Zerstörers von GracchusFregellä, schritt nunmehr die Aristokratie zu entschlossenem Kampfe. DiePriester warnten vor dem Wiederaufbau der gottverfluchten (Z 200) StätteKarthagos; und als C. Gracchus zurückkam und die Besiedelung der Koloniebetreiben wollte, berief der Senat eine Volksversammlung, um das Unter-nehmen zu hindern. Die Ermordung eines Gerichtsdieners bei Eröffnung derVersammlung erzeugte eine furchtbare Bewegung in der aufgeregten Menge.
C. Gracchus, vom Senat des Verfassungsbruches angeklagt und durch dasToben der Gegner am Sprechen gehindert, zog mit seinem bewaffnetenAnhang auf den Aventin, die alte Burg der Plebs in den früheren Stände-kämpfen (Z 172). Der Konsul Opimius, durch den Senatsbeschluß, „Sorgezu tragen, daß die Republik keinen Schaden nehme", mit diktatorischerGewalt ausgerüstet, forderte am andern Morgen die Demokraten, die sichverschanzt und mit gewasfneten Sklaven verstärkt hatten, aus, sich ausGnade und Ungnade zu ergeben. Als dies verweigert wurde, erteilte erden Befehl zum Angriff, woraus ein heftiger Kampf entbrannte. DieAufständischen erlagen; Fulvius und 250 seiner Gefährten, unter ihnensein liebenswürdiger Sohn, der eine Vermittelung versucht hatte, wurdenerschlagen und ihre Leichen in den Tiber geworfen; C. Gracchus floh in 121den Hain der Furrina jenseits des Stromes und wurde dort tot gesundenneben einem treuen Sklaven, der ihm das Schwert in die Brust ge-stoßen hatte. Hinrichtungen, Verbannungen und Kerkerstrafen befreiten nundie Optimaten vollends von ihren Gegnern, deren Niederlage, verbundenmit der allmählichen Aushebung fast aller volkstümlichen Gesetze, dieAristokraten zu unbedingten Gebietern der Republik machte. Und so sicherfühlten sich diese und so weit gingen sie in ihrem Übermut, daß der blut-befleckte Opimius vom Senat den Auftrag erhielt, zum Gedächtnis diesesTages der Eintracht einen prachtvollen neuen Tempel zu weihen. „DerAdel benutzte diesen Sieg (sagt Sallust) nach seiner Weise leidenschaftlich,entledigte sich vieler Personen durch Schwert und durch Verbannung, ver-schaffte sich übrigens damit mehr Furcht als wirkliche Macht. Hierdurch