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Drittes Buch: Römische Geschichte.
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sind oft große Staaten ins Verderben gestürzt worden, wenn eine Parteidie andere auf jede Art und Weife zu überwältigen und sich an der be-siegten alsdann hart zu rächen bemüht ist." Das Andenken der Gracchenblieb geächtet: „nicht einmal das Trauergewand durfte Cornelia um denTod ihres letzten Sohnes anlegen; allein die leidenschaftliche Anhänglichkeit,die gar viele im Leben für die beiden edlen Brüder und vornehmlich fürGajus empfunden hatten, zeigte sich in rührender Weife auch nach ihremTode in der fast religiösen Verehrung, welche die Menge ihrem Andenkenund den Stätten, wo sie gefallen waren, allen polizeilichen Vorkehrungenzum Trotze, fortfuhr zu zollen".
ö. Die oligarchische Reaktion. Rlarius und Sulla (f20—80).
gracchilchen 8 208. Die Wiederherstellung der Senatsherrschaft. Der JugurthinifcheReform Krieg (112—105). Nach dem Tode des Gajus Gracchus war die demokratischePartei führerlos und ihr Werk eine verlassene Ruine. Die Regierung glittwieder in die Hände des senatorischen Adels zurück, und dieser nötigteder Welt von neuem den Grundsatz auf, daß Rom allein in Italien zumHerrschen geboren und die übrige Welt zum Dienen da sei. An dem Versuchdes Gracchus, die Jtaliker in das römische Bürgerrecht aufzunehmen, war seinReformwerk gescheitert; denn der hauptstädtische Pöbel schwenkte in dem Augen-blick ab, wo er in den Bundesgenossen nicht nur Teilnehmer an den Lasten,sondern auch an den Ehren und Vorteilen des römischen Bürgerrechts erhaltensollte. Diese Erfahrung nutzte die kluge Adelspartei. Die Jtaliker wurden grollendzur Ruhe verwiesen und dem hauptstädtischen Proletariat wurde durch billigeGetreidezufuhren, Erleichterung des Militärdienstes und prachtvolle Volksfestegeschmeichelt. Dagegen war man keineswegs gewillt, diesen Bevölkerungsteilirgendwie an der Regierung zu beteiligen: in den folgenden zwei Jahrzehntenward das Tribunal zu völliger Ohnmacht verurteilt. Man war klug genug,dem Stande der Kaufherren die neu eingeführten Geschworenengerichte und dieSteuerpachtungen zu lassen, so daß die hergebrachte Neigung der hohen Finanzzum Amtsadel durch ein neues starkes Band befestigt ward. In der Boden-srage aber war die römische Nobilität genau so unduldsam wie ihre Vorfahrendrei Jahrhunderte vorher. Das nützliche Werk des Gracchus, überall die Römerauf dem eroberten Boden anzusiedeln und sie so zum Heimatsgefühl zu erziehen,wurde beseitigt. Die außeritalischen Kolonien wurden aufgehoben mit Aus-nahme von Narbo, das von M. Fulvius Flaccus 118 gegründet und Haupt-stadt der xroviueia Oallia ward, und die in Italien befindlichen Kolonien wurdensämtlich ausgelöst. Das livianische Scheingesetz fiel, nachdem es seine Schuldig-keit gethan hatte. Dann wandte man sich zur Domänenirage. Es ist zweifelhaft,ob die Ackerassignationen noch eine Weile nach Gracchus' Tode fortgedauerthaben. Man hört nichts von einer Aufhebung des Dreimännerkollegiums; daßaber die Aristokratie nicht ruhen würde, bis sie wieder Herrin des gesamtenBodens wäre, war klar. Zunächst wurde darum die Unveräußerlichkeit derGüter aufgehoben; dann beantragte der Tribun Sp. Thorius, daß die neuenBesitzer eine Abgabe zahlen sollten, um diese den städtischen Armen zu gutein kommen zu lassen. Schließlich wurde ein uns noch erhaltenes Ackergesetz gegeben,das zwar den neuen Besitzern ihr assigniertes Gut beließ, aber das noch vor-handene, von der Nobilität okkupierte Gemeindeland dieser als völlig abgaben-freies Privateigentum zusprach. Damit war der letzte und entscheidende Schrittgethan, um altes Unrecht zum Gesetz zu erheben, und der Zustand verewigt,dessen Folgen heute in Italien noch nachwirken, der neben einer geringen Zahlvon Grundherren eine große proletarische Bevölkerung schaffen half. Daß das