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Erster Band.
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Drittes Buch: Römische Geschichte.

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sie doch nicht gewillt, sich ihr Recht auf Aussaugung der Provinzen irgend-wie verkümmern zu lassen. Ihr Werkzeug waren die ihnen von C. Gracchus(Z 207) überwiesenen Geschworenengerichte. Diese verfuhren mit großerStrenge gegen einzelne Glieder des Senatorenstandes, die, wie Q. MuciusScävola u. a., die in den Provinzen geübte Bedrückung und Erpressungder Steuerpächter zu hemmen gesucht hatten, und verurteilten gegen allesRecht auf eine ehrlose Anklage hin den wackern und ehrenhaften Kon-s 2 sularen P. Rutilius Rusus zum Verlust seines Vermögens. Dies erzeugteeine neue Spaltung unter den oberen Standen; ein großer Teil der

Dmsusd'A Senatorenpartei, an ihrer Spitze der hochbegabte Tribun M. LivinsDrusus, der Sohn desselben Drusus, der den Gracchus gestürzt hatte(Z 207), ein Mann von edler vaterländischer Gesinnung, aber von jugend-licher Heftigkeit, faßte den Plan, dem Ritterstande die Richtergewaltzu entreißen und dem Senat zurück zu geben, zugleich aber auch denSenat von seinen Gebrechen zu heilen und dadurch künftigen Erschütterungenund Volksbewegungen vorzubeugen.

desM^rsn Der Vorschlag, „das gesamte noch unverteilte italische Ackerland,Drusus namentlich die campanische Domäne und den besten Teil Siciliens, zurAnsiedlung von Bürgerkolonisten zu bestimmen", sollte, verbundenmit regelmäßigen Getreideverteilungen, der zunehmenden Verarmung derVolksmasse wehren und zugleich bewirken, daß künftigen Demagogen nichtsmehr zur Austeilung übrig blieb. Durch die den Bundesgenossenerteilte Zusage, ihnen das römische Bürgerrecht zu verschaffen, suchteDrusus den Staat zu kräftigen und sich zahlreiche Unterstützung in derVolksversammlung zu verschaffen. Es waren also die Gedanken der Gracchen,die hier von einem streng aristokratisch denkenden Manne aufgenommenwurden, den nur die Verhältnisse nach und nach in das demokratische Fahr-wasser trieben. Zum Volkstribun gewählt, brachte Drusus zunächst die Vor-schläge über Ackerverteilung, Kornspenden und Gerichtsreform an die Ver-sammlung; die Geschwornenstellen sollten dem Senat zurückgegeben unddieser durch die Aufnahme von 300 neuen Mitgliedern in den Stand gesetztwerden, den vermehrten Obliegenheiten zu genügen; außerdem sollten diegefällten Rechtssprüche durch eine Kommission geprüft und die der Be-stechlichkeit schuldigen Richter zur Verantwortung gezogen werden. Schonbei diesen Vorschlägen stieß Drusus aus den erbittertsten Widerstand derGeldaristokratie, und die städtische Wählermasse war so lau, daß es ihmnur durch die Verletzung eines früheren Gesetzes (der lsx (üasoilia Oiäiavom Jahre 98, die verschiedene Dinge in einen Antrag zusammenzufassenverbot) gelang, seine Pläne durchzuführen. Die Ritterschaft suchte dieReform des Gerichtswesens, der Konsul C. Marcius Philippus und ein Teildes Senats die beantragte Landanweisung zu hintertreiben. Nur mit Mühebrachte man die Vorschläge durch, aber die Opposition der extremen Aristo-kratie hörte nicht aus, die Gesetze wegen Formwidrigkeit zu beanstanden. Dadrang plötzlich das Gerücht, Drusus wolle den Jtalikern das Bürgerrechtverschaffen, in die Menge. Dies gab der ganzen Reform den Todesstoß, denndavon wollte in Rom niemand (Z 205) etwas wissen. Eine furchtbare Auf-regung bemächtigte sich der Gemüter, und Drusus wurde in seinem eigenenHausflur, als er eben die ihn geleitende Menge verabschiedete, von einersr Mörderhand so sicher getroffen, daß er wenige Stunden nachher den Geistaufgab. Der Thäter wurde nicht entdeckt, eine gerichtliche Untersuchung