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Erster Band.
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Drittes Buch: Römische Geschichte.

tz 211.

bedenklich schwoll, stellte man die Hochverratsprozesse ein und dachte annichts als an Aushebung von Soldaten und Ansertigung von Waffen.Die Bundesgenossen machten noch einen letzten Vermittlungsversuch undschickten eine Gesandtschaft, die das Bürgerrecht erbitten sollte. Doch diesewurde mit einer hochmütigen Antwort entlassen, und so mußten denn dieWaffen entscheiden. Den Römern waren zunächst Campanien, Latium,Etrurien, llmbrien und die verstreuten latinischen Kolonien treu geblieben,d. h. die Landstriche, in denen der Latisundienbesitz am meisten ausgedehntwar. Da man die Kolonien nicht von ihren Verteidigern entblößendurfte, mußte Rom selbst stark zur Rekrutierung herangezogen werden.Um die Streitkräfte zu verstärken, rief man keltische und numidischeTruppen herbei und bewaffnete die Freigelassenen. Jedoch die neuen Heerewaren schlecht und ihre Führer noch schlechter. So erlitten denn dieRömer im Jahre 90 eine Niederlage nach der anderen. Am TolenuS (einemNebenfluß des Nar) wurde der Konsul P. Rutilius Lupus total geschlagenund getötet; den Rest des Heeres übernahm der greise Marius, der in diesem'Kampfe das Ansehen wieder zu gewinnen trachtete, das er im Jahre 100während seines Konsulats verloren hatte. Auch der andere Konsul L. JuliusCaesar, unter dem Sulla als Legat diente, erlitt durch den feindlichenFeldherrn C. Papius Motulus mehrere empfindliche Niederlagen.Der Krieg mußte in schleppender Form geführt werden, da die Insurgentensonst zu viel Vorteile erlangt hätten; so lenkte man in Rom dannendlich ein.

Noch im Jahre 90 beantragte der Konsul L. Julius Cäsar, daßman den treugebliebenen latinischen und bundesgenössischen Gemeindendas Bürgerrecht verleihen sollte. Dies Gesetz erweiterten die Volks-tribunen M. Plautius Silvanus und C. Papirius Carbo dahin,daß nicht bloß die Gemeinden, sondern jeder einzelne, der wollte, aufAntrag innerhalb 60 Tagen Bürger werden konnte. Wenn es aucham Tage lag, daß die Regierung die Pforten des Bürgertums, die esden Bittenden so lange verschlossen gehalten hatte, jetzt nur wegen derdrohenden Kriegslage öffnete, so bewahrte sie doch den Schein des frei-willigen Entschlusses; aber der Wert der Gäbe wurde dadurch bedeutendgemindert, daß man die Aufgenommenen nur in acht von den 35 Tribuseinreihen, also bei allen Wahlhandlungen den Altbürgern die Stimmen-mehrheit lassen wollte. Trotz dieser Einschränkung gelang es den Römern,eine Spaltung in die Jtaliker zu bringen. Die gesamten Sabeller tratenin das römische Bürgerrecht ein; nur die Samniten und Lukaner machtenkeinen Gebrauch von dem Zugeständnis, sondern suchten ihre alte Eid-genossenschaft wieder herzustellen. Nach wechselvollem Kriegsglück undvielen blutigen Gefechten, Belagerungen und Zerstörungen wurden dieRömer, ihrer Feinde allmählich Herr. Apulien und die Landschaften amFnciner-See, der Hauptsitz der Empörung, beugten sich unter die römischeÄrgers Herrschaft; das stolze „Gegen-Rom" Jtalika sank wieder zur Landstadtrrngz ss Corfinium herab, seine zersprengten Ratsherren suchten Schutz im Sam-nitenland. Aber so drohend war noch immer, auch in den latinischenLandschaften, die Gährung, daß es die Römer für ratsam erachteten,allen Bundesgenossen das römische Bürgerrecht nach dem julischenGesetze anzubieten, um neuen Aufständen vorzubeugen. Die Kelten -städte jenseits des Po erhielten latinisches Recht (Z 181). Somit endete