Z 217. Viertes Kapitel: Die socialen und politischen Kämpfe (133—30). 457
verhandeln, und das Recht der Einsprache (Jntercesston), belegte den Miß- Tribuns»brauch dieses Rechts mit schweren Geldstrafen und fetzte fest, daß die Bekleidungdes Tribunals in Zukunft zur Übernahme eines höheren Amts unfähig machensollte. Die Konsuln und Prätoren sollten künftig ausschließlich die bürgerliche,die Prokonfuln und Proprätoren ausschließlich die miliärische Gewalt übenund in Italien regelmäßig keine Truppen stehen. Da die Prokonsuln undProprätoren nur vom Senat ernannt wurden, so war dadurch die ganzeMilitärmacht in dessen Händen. Das Gerichtswesen wurde nicht nurdadurch gänzlich umgeändert, daß die Geschworenen wieder lediglich aus demSenatorenstande gewählt wurden und unter der obersten Leitung der Prätorenstanden; Sulla vermehrte auch die Zahl der Schwurgerichtshöfe (Z 202) durchZuweisung der verschiedenen Verbrechen an besondere Geschworenenkommissionen(guasstiones), durch Errichtung von Spezialgerichten mit eigenen Prozeßordnungenund durch Scheidung der Kriminal- und Civilsachen. Auf Sulla geht in letzterLinie die außerordentlich feine Entwicklung des römischen Rechts und Prozesseszurück. Am folgenreichsten war aber die Entwicklung eines selbständigenrömischen Munizipalwesens, die organische Einfügung der Stadtgemeinden ^n"n°gin den Staat mit mannigfachen Abstufungen. In ganz Italien wurde einegroße Anzahl Vollbürgergemeinden (oolonias) organisiert und den Staatsbehördenund der obersten Justizverwaltung in Rom untergeordnet (§ 181). Schließlichordnete Sulla auch die Provinzialverwaltung dahin, daß die beiden A°°sUngKonsuln und acht Prätoren nach ihrem Amtsjahr mit verlängertem Imperiumin eine der zehn Provinzen, so wie der Senat es bestimmte, abgesandt wurdenund dort als Prokonsuln oder Proprätoren die Verwaltung übernahmen.
Die Besteuerung der Provinzialen freilich und die sich daraus ergebende Aus-saugung der Unterthanen vermochte auch Sulla nicht zu beseitigen, da trotzaller Steneränderungen doch um des einflußreichen Ritterstandes willen dieSteuerverpachtungen an die Publikanen bestehen blieben.
Aber diese eingreifende Gesetzgebung hatte viele Widersacher. Den Machen„Männern des positiven Rechts" war das Schalten mit dem Leben und VerfassungEigentum der Bürger und Städte ein Greuel; die gemäßigte Senatsparteiwünschte durch Zugeständnisse an die Demokraten diese von neuen Aus-standsversuchen abzuhalten; die Landschaften zwischen dem Po und denAlpen (Onllig, transpa-äana) waren durch das gewährte „latinische Recht"
(H 181) nicht befriedigt; die italischen Bürgerschaften, die einen großen Teilihres Grundvermögens durch Konfiskation eingebüßt hatten, trugen töd-lichen Haß gegen die sullanischen Kriegsleute, die in ihre Mitte eingetretenwaren; die Freigelassenen suchten wieder die frühere Stellung zu erwerben,aus der sie Sullas Machtspruch hinausgedrängt hatte. Dazu kamen nochdie Flüchtigen und Geächteten, von denen sich viele als Räuber undBettler in ihren ehemaligen Wohnsitzen umhertrieben; ferner deren Kinderund Verwandte, die um Ehre und Gut gekommen waren, die großeMenge verschuldeter und ruinierter Männer und die neuangesiedeltenSoldaten, die, ohne Lust zu Arbeit und ehrlichem Erwerb und ohneFähigkeit zum Ackerbau, nur in der Fortdauer revolutionärer Zustände ihrHeil erblickten. Aus diesen Elementen bildete sich eine mächtige Opposition,die bald nach Sullas Tode neue Stürme über den Staat brachte.
Die Lage des Senats, dem der Diktator alle Gewalt zugewendetA°V°rbm-hatte, war gegenüber diesen unruhigen Bestandteilen, gegenüber dem Trotz A»-lsder Statthalter und Feldherren in den Provinzen und der gährendenund beweglichen Volksmasse in der Hauptstadt wie die „einer von allenSeiten ausgesetzten und bedrohten Festung", eine Lage, die um so schwieriger