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Erster Band.
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Z 245. Fünftes Kapitel: Das römische Kaisertum (80 v. Chr. bis 395 n- Chr.). 535

Magistratspersonen übertragen wurde, war ein bloßes Werkzeug des Des-poten, der den Haß, den seine Regierung erregte, auf viele laden und sichdienstwillige Richter bei den Anklagen wegen Majestätsverbrechen schassenwollte. Nach altrömischen Recht war jeder, der sich gegen die Wohlfahrtdes Staates verging, des Todes schuldig; da nun der Princeps als In-begriff des Staates galt, so wurde jede gegen sein Leben oder seine Sicher-heit unternommene Handlung als ein Majestätsverbrechen angesehen undvon dem Senat durch besondere Majestätsgerichte bestraft. Siewaren ein Mittel, jeden gesinnungsvollen Mann zu verderben, indem sienicht bloß wegen Thaten, sondern selbst wegen Reden und Kundgebungenjeder Art straften; reichbezahlte Angeber (Delatoren) untergruben Treueund Glauben im Volk und vernichteten jeden Funken selbständiger Ge-sinnung. Schließlich erfaßte den alternden Tiberius Ekel über diesesTreiben; dazu kamen die unleidlichen häuslichen Verhältnisse, die sichaus dem Ehrgeiz der Frauen des kaiserlichen Hofes und dem unver-hohlenen Haß der Agrippina ergaben. Deshalb zog er sich auf die InselCapreä (Capri) zurück, wo er sich von der Welt abschloß, während W n. Chr.Sejan in Rom Frevel aus Frevel häufte. Nachdem es diesem gelungenwar, den Kaisersohn unauffällig zu beseitigen, wendete er sich gegen dieFamilie des Germaniens; Agrippina, des Germaniens Gemahlin, und zweiSöhne derselben, Nero und Drnsns, wurden durch Verbannung entfernt W n. Chr.oder durch Haft beseitigt und dann in der Stille durch Hungertod ausder Welt geschafft. Nun bewarb er sich um die Hand Livillas, der Witwedes ermordeten Drusus und gab damit deutlich zu erkennen, daß ernach dem Throne strebte. Als dem Kaiser das kund ward, erteilte dieserihm mit der ihm eigenen Verstelluugskunst zunächst zwar hohe Ehren,die ihn fast dem Kaiser gleichstellten, gab aber zugleich durch den Garde-präsekten Nävius Sertorius Macro dem Senat den Befehl zur Hinrichtung si n. Chr.des mächtigen Günstlings und wütete dann gegen dessen Kinder, Ver-wandte und Vertraute. Zwei Jahre nach Sejans Fall wurden alle, die alsMitwisser oder Teilnehmer seines Verbrechens noch im Kerker lagen, aufeinen Schlag hingerichtet. Schließlich wurde aber durch unwürdige An-geberei der Zustand in Rom so bedenklich, daß der Kaiser den Befehl gab,die verrufensten Delatoren vor Gericht zu laden und nach kurzem Prozeßzu beseitigen.

Als Tiberius sein baldiges Ende herannahen fühlte, faßte er den Plan,nach Rom zurückzukehren. Auf seinem Landgute in Misenum fiel er jedochin eine todähnliche Ohnmacht, was einige seiner Begleiter bewog, den bei ihmweilenden kaiserlichen Großneffen Gajus Caligula als Thronfolger zu be-grüßen. Allein Tiberius erholte sich wieder, und nun kam der Garde-hauptmann Macro, um dem drohenden Verderben zu entgehen, dem zögerndenTod durch Ersticken mittelst Kissen zu Hilfe. So starb Tiberius in seinem is. Mär« si78. Lebensjahre eines gewaltsamen Todes. Troß des tiefen Schattens, deraus die letzten Regierungsjahre des Tiberius fällt, verdient seine Reichs-verwaltung doch auch hohes Lob. Sein Despotismus traf nur die Vor-nehmen, nicht das Volk, für das er alles that, und dessen Wohlergehenunter ihm herrlich erblühte. Er hielt unter dem Militär, selbst unterden Prätorianern, strenge Mannszucht, steuerte einer wilden Panik imGeldverkehr durch eine vernünftige Gesetzgebung, sorgte dafür, daß in denProvinzen aus Ordnung gesehen wurde, und wußte wahrhaft treue und