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Zweites Buch: Zeitalter der Gegenreformation (1555—1618).
s 169.
ging 1578 nach Siebenbürgen und ließ sich 1579 in Polen nieder. Vereinzelt finden sich inallen Ländern Unitarier, doch wurden sie überall von Katholiken und Protestanten (ServetsSchicksal Z 75) ausgestoßen; größer war ihre Zahl in Siebenbürgen und besonders in Polen,wo sie seit 1569 ihren Mittelpunkt in Rakan hatten. Nach Fausto Sozini, der ihnen einefestere Gemeindeordnung gab und die berühmte Schule in Rakan leitete, erhielten sie denSoziniansr Namen Sozinianer. Sie leugneten außer der Trinität auch die Gottheit Christi, sahenin ihm einen von Gott übernatürlich, belehrten Menschen, dessen erlösende Tätigkeit aufmoralischer Einwirkung beruhe, und gelten als Vorläufer des Rationalismus. Im RakauerKatechismus wurde 1605 ihr Glaubensbekenntnis aufgestellt.
§ 169. Polen unter Heinrich von Anjou und Stephan Vathory
?. Jun isiL(1573—1586). Mit dem Tode Sigismunds II. erlosch 1572 der Mannes-stamm der Jagelionen. Zunächst setzte nun der Konvokationsreichstag vonWarschau in den paeta oonventa (II, Z 371) die Grundgesetze fest, diejeder künftige König beschwören mußte.
Danach sollte beim Ableben des Königs der Erzbischof von Gnesen einen Reichstag^ zur Königswahl berufen, an dem nicht bloß die Landboten und Senatoren, sondern jederAdlige teilnehmen dürfe. In dieser Erweiterung der Teilnehmerzahl sollte die Gleichheitaller Adligen zum Ausdruck kommen; die volle Wahlfreiheit aber sollte gesichert werdendurch die Bestimmung, daß niemals schon bei Lebzeiten des Königs der Nachfolger gewähltwerden dürfe. Damit aber auch die Gleichheit aller Adligen keine Einbuße durch die Kon-fession erleide, wurde volle Religionsfreiheit verkündet (pax ckissiäsiUium). Ohne denReichstag durfte der König weder Steuern erheben noch über Krieg oder Frieden befinden;kein Feldzug sollte länger als drei Monate dauern. Der Reichstag sollte alle zwei Jahrezusammentreten, in der Zwischenzeit war der König an einen vom Reichstag gewählten Aus-schuß des Senats gebunden. Sollte der König diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, sowar die Nation ihres Treueids entbunden. In gewissem Sinne entsprach diese Ordnungdem Gedanken der Volkssouverünität und der Vertragstheorie. Von den deutschen Wahl-kapitulationen unterschieden sich die xaeta vouvsnta dadurch, daß jene zwischen dem Königund den Fürsten, also den Vertretern staatlicher Bildungen, abgeschlossen wurden, was hiernicht der Fall war.
Mit den xaeta eonvontu war die Adelsrepublik vollendet. Undnun kam ihr noch zustatten, daß zu Königen nicht Einheimische, sondernFremde erkoren wurden, das Königtum also eigentlich nicht mehr alsein nationales erschien. Die Wahl fiel (gedacht hatte man auch anErnst von Österreich, Iwan IV. von Rußland und Johann III. vonHeinrichs Schweden) auf Heinrich von Anjou, den Bruder Karls IX. vonisis-is?" Frankreich. Er kam Ende Januar 1574 nach Polen, verließ aber dasLand schon Ende Juli in nächtlicher Flucht, als er durch den Tod seinesBruders Erbe der französischen Krone wurde (8 145). Da er nicht zurück-iLi5 kam, erklärten die Polen den Thron für erledigt und schritten zu einerNeuwahl. Der Senat wählte Kaiser Maximilian II., die Landboten dieTochter Sigismunds I. Anna Jagello unter der Bedingung, daß sie sichmit Stephan Bathorh, dem Woiwoden von Siebenbürgen, vermähle.Dies geschah, und bald war Stephan Bathorh als König anerkannt.Bathory Mit welch glänzendem Erfolge dieser kraftvolle und tüchtige König1515-158« den Krieg gegen Rußland führte und beendete, haben wir schon gesehen(8 167): das so lange umkämpfte Livland mußte von den Russen auf-gegeben werden. Daß dabei der Jesuit Possevino den Frieden zwischenPolen und Rußland vermittelte, hängt mit den umfassenden Plänen derkatholischen Politik jener Tage zusammen. Papst Gregor XIII. dachte aneinen großen Krieg der Christenheit gegen die Türkei, an Unterordnungder russischen Kirche unter Rom, an völlige „RekatholisierungPolens". Es war ja die Zeit, wo die Gegenreformation überall vor-drang, nicht nur in Westeuropa, sondern auch in Schweden (8 167).