726 Fünftes Buch: Das Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus. H 400.
Armenwesen musterhaft geführt, die Schulen gehoben, die Universität im freisinnigen undduldsamen Geiste gefördert. In den geistlichen Kreisen zu Würzburg herrschte heitereGeselligkeit, ein aufgeklärter und ungezwungener Ton und wissenschaftliches Interesse. —Diesen geistlichen Staaten Nordwest- und Mitteldeutschlands gegenüber bildeten die süd»deutschen Fürstbistümer, wo man mit der geistigen Aufklärung auch alle materielle undmoralische Verbesserung fernhielt, einen grellen Kontrast.
Hier wie dort aber gab sich im Volke ein unbestimmtes Sehnen nach neuenZuständen kund; die Ansicht, daß die geistlichen Herrschaften nicht länger haltbarseien, hatte unter allen Ständen Eingang gefunden. Die Reformen brachtendie Schäden erst recht zutage und weckten auch in den übrigen den Wunsch nachÄnderungen. Die Trägheit des Klerus, die Üppigkeit des Adels, die Käuflich-keit der Verwaltung und Rechtspflege wurden erst recht Gegenstände allgemeinenÄrgernisses, seit man in einzelnen geistlichen Staaten bessere Regierungengesehen hatte.
Noch unhaltbarer waren die Zustände in den kleinen reichsunmittelbarenGrafschaften und Fürstentümern, in den reichsritterschaftlichenGebieten und in den Reichsstädten; diese Staaten waren zumeist ein Hohnauf den Staatsbegriff und vermochten die Aufgaben des modernen Staates inkeiner Weise zu erfüllen.
8 400. Der Ansatz zu einer katholischen Nationalkirche in Deutschland.Josephs II. Streben, die katholische Kirche in seinen Erblanden von Romzu lösen (8 397), hat auch einen Widerhall gefunden in dem Verhalten derdeutschen Erzbischöse gegen den Papst. Der alte episkopale Gedanke(II, ß 222), der in Frankreich (Gallikanismus) nie erstorben war (11, 8 307)und sich hier erst jüngst wieder in dem Kampfe gegen die Jesuiten geregthatte (ß 402), erhob sich auch in Deutschland und schien zu einer katholi-schen Nationalkirche führen zu können; mitgewirkt dabei hat natürlichauch der freiere Geist der Aufklärung.
Der wissenschaftliche Vorläufer dieser Bewegung war Johann Nikolaus vonHontheim, seit 1748 Weihbischof von Trier. In seiner schon erwähnten (Z 368) SchriftOs statn sedssias st legitiina potsstats ltomaiä pontiüds vertrat er die episkopalen1763 (gallikanischen) Ansichten und forderte die Unterordnung des Papstes unter das Konzil, dieSelbständigkeit der Bischöfe, die Wiederherstellung der Kirchenversassung aus den Stand derersten vier Jahrhunderte und das Protektorat der Landesherrn über die Bischöfe.
Daß seine Anschauungen trotz des erzwungenen Widerrufs nachwirkten,i 78 s zeigte sich, als Papst Pius VI. eine Nuntiatur in München errichtete, umdie Erzbischöfe und Bischöfe besser überwachen und der kirchenfeindlichen Auf-klärung schärfer entgegentreten zu können. Mit Recht erblickten die deutschenErzbischöfe in der neuen Nuntiatur eine Beschränkung ihrer Gewalt zugunstender päpstlichen. Als ihre Vorstellungen in Rom keine Beachtung fanden, wandtensie sich an Joseph II., der denn auch versprach, sie in ihren Rechten zu schützen.Nun traten Bevollmächtigte der Erzbischöfe Karl Joseph von Mainz, MaximilianFranz von Köln, Clemens Wenceslaus von Trier und Hieronymus Graf Collo-redo von Salzburg in Ems zusammen; das Ergebnis ihrer Beratungen warenUser die sogenannten Emser Punktationen, die, von den vier Erzbischöfen unter-W^Aug. 1786 zeichnet, dem Papst und Kaiser überreicht wurden.
Die Erzbischöfe erklärten, daß der Papst Primas der Kirche und Mittelpunkt derkirchlichen Einheit sei, daß aber alle Rechte, die in diesem Primate während der ersten Jahr-hunderte nicht enthalten, sondern aus den jetzt als Fälschung nachgewiesenen pseudoisidorischenDekretalen (II, 8 91) abgeleitet seien, nicht anerkannt werden könnten, sondern als Eingriff?in die Rechte der Bischöfe und Erzbischöfe abzuweisen seien. Den Bischöfen als den Nach-folgern der Apostel (II, 8 307) gebühre das unbeschränkte Recht, zu binden und zu lösen,ihnen stehe die oberste geistliche Gewalt in ihren Diözesen zu; alle dem widersprechendenExemtionen, Appellationen, Eingriffe der Nuntien usw-, sowie der von Gregor VII. ein-geführte Bischofseid seien abzuschaffen. Der Kaiser solle die Bischöfe in ihren Rechten