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Trachten und Sitten im Elsass / Text von A. Laugel ; Illustrationen von Ch. Spindler
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TRACHTEN UND SITTEN IM ELSASS

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Schmiedeeisernes Wirtshausschild in Surburj

die Wagen ab ; um das Keltern selbst und das Einfüllen in die Fässerbrauchen sie sich nicht zu bekümmern. Gerade so steht es auch mit demHeu; sie mähen es, schaffen es bis an die Scheune des Herrn und laden eshier ab, brauchen es aber nicht auf dem Heuboden aufzuschichten. Nichtanders endlich bei dem Holzholen : sie fallen die Bäume und laden dasHolz vor der Küche oder der Backstube ab; dagegen obliegt ihnen nicht,es in die Küche oder in die Backstube hineinzutragen, hier Feuer anzu-machen oder sonst bei dem Backen zu helfen. Sie bekommen weder zuessen noch zu trinken und kehren mit leerem Wagen (wenn es nicht etwaheissen soll: mit leerem Magen) nach Hause zurück. Den Dünger habensie aus dem Stall herauszuschaffen, weiter aber nichts damit zu thun;das Sammeln des Düngers und das Anlegen des Misthaufens ist Sacheder cc Eigenleute». Diese letzteren haben ihren Namen daher, dass siesich mit Feib und Gut dem heiligen Martin zu eigen gegeben haben(wenn sy iren lip unde ir gut S. Martin lidetlichet hant uffegebeneine Ausdrucks weise, die dem Dienstverhältnisse einen völlig freiwilligenUrsprung unterlegt). Im übrigen sind ihre Güter frei (lidig); sie entrichtendafür weder Grundzins noch Zehnten, sei es für die Gärten noch für dieWiesen, weder an Hühnern noch an Eiern. Ihre Obliegenheiten sindfolgende: sie nehmen die Getreidegarben von den Wagen der cc Dienst-hufner » entgegen, schaffen sie auf den Speicher, breiten sie auf der Tenneaus und dreschen sie, reinigen das Korn mit der Schwinge, messen es ab