TRACHTEN UND SITTEN IM ELSASS
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oder bewirtschaftete, wurde die Arbeit teils durch Taglöhner oder Dienst-boten (lonlüte und Knechte), teils durch die Frohndienste seiner Hufnerund Hörigen (eigenlüte) besorgt. Die Hufner hatten ausser dem Grundzinsregelmässig je drei Tage im Jahr bei dem Heumachen, bei der Getreide-ernte und bei der Feldbestellung Frohndienste zu leisten. Die cEigen-leute» waren eine Art von Taglöhnern, welche die Hälfte ihrer Arbeitszeit,drei Tage oder sechs Halbtage in der Woche, dem Herrn zur Verfügungstellen mussten, so dass sie neben einander die Arbeit für den Herrnund die Bewirtschaftung des ihnen selbst überwiesenen Grundes besorgten.Als Gegenleistung bekamen sie von ihm die Verpflegung, so lange siefür ihn arbeiteten, und ausserdem Feldgüter, die sie mit ihrer Familiebewirtschaften konnten, ohne dafür Grundzins oder Zehent zu entrichten. »
ln dem gleichen Werke heisst es dann weiter:
«Das Statut der Mark Maursmünster bietet uns mit Angabe voninteressanten Einzelheiten ein deutliches Bild der Lage, in der sichdie verschiedenen Klassen der Gesellschaft von dem 9. Jahrhundert bis1117 befanden, und von der Eigenart der Pflichten, die ihnen oblagen. Eslohnt sich, die betreffende Stelle trotz ihrer Länge hier wörtlich wieder-zugeben :
<jcE s gibt drei Arten von Hufen; die ersten sind völlig frei (ingenui,fri), dann kommen die sogenannten Diensthufen (serviles) und endlich diesogenannten Eigenhufen (proprii)
«Die ersten werden von dem Abt an Barone oder sonstige adeligeHerren zu Lehen gegeben. Diese haben weder Grundzins noch Frohn-dienste zu leisten ; ihre Pflichten bestehen darin, den Abt, wenn er einegrössere Reise unternimmt oder ausser Landes geht, zu Pferd zu begleiten°der ihm Pferde zur Verfügung zu stellen.
«Den Inhabern der «Diensthufen» obliegen folgende Verpflich-tungen : sie liefern regelmässige Abgaben in Geld, Getreide, EiernUn d Hühnern ; sie haben drei Tage mit Gespann zu trohnden,Schnitter für die Getreideernte zu stellen u. s. w. Sie schneiden das herr-schaftliche Getreide, führen es bis an die Scheune und laden hier dieWa gen ab ; die Garben im Speicher selbst aufzuschichten, auf der Tennezu dreschen und mit der Schwinge zu reinigen, das Korn zu messen undln die Truhen zu füllen, ist nicht ihre Sache. Ebenso verhält es sich mitdem Wein des Klosters: die Inhaber der «Diensthufent) schneiden dieTrauben, verbringen sie zur herrschaftlichen Kelter und laden hier wieder