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Trachten und Sitten im Elsass / Text von A. Laugel ; Illustrationen von Ch. Spindler
Entstehung
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41
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TRACHTEN UND SITTEN IM ELSASS

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Grosses Haus in Hatten.

heimkommen , wird ihnen zweierlei Fleisch und zweierlei Weinvorgesetzt. »

Bezüglich des Holzholens heisst es:

«Wer seinen Wagen so schwer beladet, dass er einen besonderenAnlauf braucht, um ihn in Gang zu bringen, der bezahlt so oft mal1° Pfennige als er den Anlauf wiederholen muss.»

Und weiterhin :

«Wenn einer von den cEigenleuten t > oder einer von ihren Ange-hörigen stirbt, so haben sie das Anrecht darauf, einen sieben Fusslangen Baumstamm zu bekommen. Die Verwandten nehmen zunächst dasbeste Stück Vieh aus dem Stall; alsdann darf sich der Meier eines aus-suchen. Flinterlässt der Verstorbene kein Vieh, so nehmen die Verwandtendas beste Kleidungsstück, worauf sich der Meier eines aus wählt »

Daher stammt der Ausdruck «Totenbaum d, der noch heutzutage imEisass für den Sarg gebraucht wird.

Alsdann heisst es weiter :