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Trachten und Sitten im Elsass / Text von A. Laugel ; Illustrationen von Ch. Spindler
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TRACHTEN UND SITTEN IM ELSASS

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Beobachtung der alten Strafgesetze. Und schliesslich kommen sie wiederaul die Gemeinde zurück: «Zum zehnten beschweren wir uns darüber,dass manche Herren Wiesen und Felder, die der Gemeinde gehören,an sich gerissen haben. Die Gemeinde wird diese Güter wieder zurücb-nehmen, sofern dieselben nicht auf rechtmässigem Wege gekauft wordensind. Wenn aber der Kauf in unbilliger Weise stattgefunden hat, wirdman sich je nach den Umständen brüderlich auseinandersetzen, d

Die mehrerwähnten politischen und sozialen Zwistigkeiten, die nichtnur zwischen benachbarten Dörfern, sondern oft genug zwischen denAckerbürgern ein und derselben Dorfgemeinde entstanden, musstennotwendig die gesamten Verhältnisse stark beeinflussen. Es lag zumBeispiel für die Hofleute der Wunsch nahe, durch ein äusseres Zeichensich von den übrigen nicht zum Hofe gehörenden Dorfgenossen zuunterscheiden, und ebenso mochten die unter der einen Gerichtsbarkeitstehenden sich von ihren Nachbarn, die unter einer andern standen,äusserlich unterscheiden wollen. Diese Gewohnheit, durch bestimmteZeichen gewisse soziale Klassen oder gewisse Verschiedenheiten in einund derselben Klasse äusserlich kenntlich zu machen, geht ja bis in dieältesten Zeiten zurück. Wenn sich heutzutage kein Gesangverein bildet,ohne dass seine Mitglieder sich durch ein besonderes Zeichen von derübrigen Menschheit abheben, so ist es damit im grossen in alter Zeit nichtanders gewesen. Unsere Vorfahren legten Wert darauf, dass jedermanngenau an seinem Platze verbleibe und dass man auf den ersten Blickden Stand eines jeden erkenne. So haben sie den Juden vorgeschrieben,Mützen von besonderer Form zu tragen und gelbe Streifen auf ihre Kleidernähen. Diese Massregel kommt uns heutzutage recht kindlich vor; dennwenn damit die Kinder Israels äusserlich kenntlich gemacht waren, sowar doch niemand davor geschützt, von ihnen betrogen zu werden.Andererseits aber waren auch die Christen selbst in eine bestimmteZahl von Klassen geschieden, die Handwerker, die Adeligen u. s. w.Dabei war bis in die kleinsten Einzelheiten vorgeschrieben, welcheKleidung die Männer und Frauen jeder Klasse zu tragen hatten : bei^ er einen wurden nur Wollstoffe geduldet; bei der andern war einkleines Seiden- oder Sammetband von genau bestimmter Breite gestattet;frei einer dritten waren Goldborten mit bestimmten Schmucksachenerlaubt; die Adeligen endlich hatten völlige Freiheit, sich ganz nachJ hrem Belieben und nach ihrem Geschmack herauszuputzen, nur war