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Trachten und Sitten im Elsass / Text von A. Laugel ; Illustrationen von Ch. Spindler
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TRACHTEN UND SITTEN IM ELSASS

ihnen empfohlen, einen gar zu grossen Luxuszu vermeiden, der bei den übrigen KlassenAnstoss erregen und schlimme Gedankenwachrufen könnte.

Vom i$. Jahrhundert ab begannen inStrassburg die Verordnungen, mit denen derMagistrat die Kleidung der Bürger regelte.Die ersten ergingen um das Jahr 1480. «Dieanständigen Leute», heisst es darin, «konntennicht mehr länger das Eindringen der neuenModen mitansehen; diese tief ausgeschnit-tenen und unten zu sehr verkürzten Kleider passten nicht in einechristliche Gesellschaft» u. s. w. Da auch schon von französischenModen die Rede ist, die sich breit zu machen begännen, so liegtder Gedanke nahe, dass bei diesen Massregeln auch die Politik mitim Spiele war: die freien Städte waren bekanntlich überaus vor-sichtig gegen jeden Einfluss, der von aussen her sich geltend machte.Diese Verordnungen wurden von Zeit zu Zeit erneuert, und jedesmalward eine Betrachtung über den bösen Zeitgeist daran geknüpft, dersich nach diesen amtlichen Kundgebungen zuerst in der sogenanntenUnanständigkeit der Kleidung äusserte, später aber eine andere Formannahm und sich in der Sucht der niedern Klassen kundgab, es denhöheren gleich zu thun, so dass man bald einen Schneider von einemTuchhändler nicht mehr unterscheiden konnte. Eine schreckliche Sachefürwahr, die den völligen Umsturz der Gesellschaft befürchten Hess !

Diese Verordnungssucht im Punkte des Kleiderwesens hängt miteinem Gefühl zusammen, das zwar unschön, aber nur allzu menschlichist. Man könnte ja allerdings bei diesen Verordnungen auch nur anden patriarchalischen Geist denken, der gewisse Einrichtungen deralten Zeit in so hohem Masse auszeichnet: jeder Klasse der Gesellschaftein bestimmtes Kostüm vorschreiben, bedeute nichts anderes als weiseFürsorge für das wohlverstandene Interesse Aller. Wenn der Handwerkerso und soviel verdient, so kann er unmöglich für seine Kleidungmehr als eine gewisse Summe ausgeben, die ihm von der hohenObrigkeit vorgeschrieben wird. Und wenn man den untergeordnetenBeamten einen Gehalt giebt, der zu ihrem und ihrer Familie Unterhaltausreicht, so müssen sie natürlich vorsichtig sein und dürfen auf ihre

Bauer aus Schleithal.