Autorität gelten. Autorität kann nur derKritik zuerkannt werden, die, wie ein Richtermit ernster Miene und Würde das lbriheil spricht.
Der Advokat weht mischt in Vertheidigung sei-ne» Clienten Witz und Laune in seine Rede,der Richter nie. Der giftige Biß bösar-tiger oder muthwiiliger Satyr« kann nie zurWürde eines Urtheilspruehes sich erheben.
Darum ist es auch die roheste, schmahligste,verabscheuungswürdigste, verächtlichste aller Be-schäftigungen , wenn jemand das Reienftntcn-Amt zur Befriedigung seiner per önlicken unge-zügelten Leidenschaften mißbraucht» Wie würdedas Urtheil über einen Criminal-Richter ausfal-len , der so verfübre ? Und ist zu Gerichtsitzenüber Geistes-Produkrionen weniger wichtig, alsüber materielle Handlungen? Han.elt es sichnicht eben so wohl um Leben und Tod, umEhr« und Schande? Deshalb gründet sich dieAnforderung auf Billi, kett, daß nämlich derKritiker sich legitinure. Aber dazu gehört mehr,als daß irgend jemand der zwar se'chsj nichtsproduM , sich nichrS desto weniger auf die schrift-