Band 
Sechster Theil.
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Vertrag verbunden sind, sich beistehcn. WirdUnser Nachbar angegriffen, so müssen wir es^hig geschehen lassen, daß der Angreiffer dessenLand revoluticnirt, die Verfassung und die Ne-uerung , wie gut ihm dünkt, ändert. DieseUe«e Lehre verliehrt die Civilisation, und führtUns wieder in das Zeitalter der Barbarei.

Doch dieser neuen Lehre, steht eine würdi-gere, mit der Erfahrung allein übereinstimmende! Ansicht entgegen, daß Staaten nämlich ihre Ehre^ben wie der einzelne Mann. Alle souveräneKationen sind neben einander gleich; der Unter-^ied der Macht, des Reichthums, der Seelen-^l M nicht in Hinsicht der Ehre. Es giebt''u Recht der Ehre, das Jeder Staat im An»l ^n achten muß. Entstehen daher BeleidigungenStreitigkeiten, welche die Natienalehre oder^ Narionalrecht antasten, so ist kein andererusrveg , als die Gewalt der Waffen. Der Krieg^s Zwangsrecht der Staaten. Die Selbst-^theidigung ist ein ursprüngliches, ein heiliges°cht. Eine gerechte Sache giebt Kraft, ent-fett die Energie, und führt zum Sieg. Ein