Band 
Dritter Theil.
Seite
319
JPEG-Download
 

Lehn. L'S

gen kölnischen Reiche gehörige Länder einölen, theil-ten sie das crobcrle Land unter wohlverdiente Sol-daten aus, damit sie davon ihren Unterhalt habenund im erforderlichen Fall zu ferneren Kriegsdienstenverbunden seyn sollten. Solche unter die Kriegervertheilte Länder hiessen Lehn, von Leihen, weil siegleichsam nur auf gewisse Zeit geliehen waren, wo-durch sie sich von den Aüodial-Gütern, die erblichund eigenthümlich waren, unterschieden.

Einige haben die Lehne lediglich für eine Erfin-dung der Franken gehalten, weil man bey diesen dieältesten Nachrichten vom Lehnswesen findet ; dießkommt aber bloß daher, weil die Franken unter al-len deutschen Nationen, die ersten Geschichtschreiberausweisen konnten. Wenn andere deutsche Völkereben so frühzeitig Schriftsteller gehabt hätten: sowürde man vielleicht bey ihnen noch frühere Spurendavon antreffen. Nach Hommels Behauptung sinddie uralte Testamente zweener Bischöffe, Remigiusund Hadoinus die allcraltestcn Stellen, worin derLehne Meldung geschieht s).

Aimoinus r), und Gregorius von Tours erzäh-len, baß schon der fränkische König Klvbwig seinenLeuten Lenellcia oder den Nießbrauch von Güternstatt der Besoldung für einen geleisteten Dienst, aufeine gewisse Zeit gestattete; so überließ er dem Aure-lian das Laiirum Mliäuaum nebst dessen Bezirk alsein Ileneücium. Unter Pipin kommen diese Lerieüciadeutlicher und unter Ka>l dem Grossen und Ludwigdem Frommen weit häufiger vor. Da bey diesen ks-nellcü« die Benutzung gewisser Güter und Sachen,