Band 
Siebenter Theil.
Seite
254
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tyung des Lebeudigbegrabcns anzulegen, worin ihmder Magistrat der freyen Reichsstadt Biberbach zuEnde des Jahrs r/gi nachfolgte e).

Den 2dten Januar r/yF wurde von Weimaraus bekannt gemacht, daß das dasige LeichenhauSvöllig fertig, und Joh. Heinrich Bielke als Wäch-ter über die Leichen darin bestellt sey» Wer eineLeiche seiner Aufsicht übergibt, bezablt dafür alle24 Stunden ein Pfund Lichter und einen Tragkorbvoll Holz. Die Erpedirion der teutschen Zeitung hatdresem Wachter einen Carolin zur Belohnung be-stimmt, wenn er die ersten Zeichen des Lebens aneiner Leiche bemerkt l).

Zu Berlin ist auf dem Kirchhofe der CöllnifchenVorstadt zwischen zwey bewohnten Häusern ein Lei-chenhaus errichtet worden ^)-

Da die Einrichtung des Todtenhauses Kostenmacht, die nicht jeder Ort tragen kann: so thatder Herr Pfarrer Sickler in Klein-Fahnern dafürfolgenden Vorschlag: man lasse ein kleines Häus-chen von Brettern mit vier spitzigen Pfosten, wel-ches die Größe des Grabes hat, über das offenge-lassene Grab setzen, und mit der aufgeworfenen Erderund herum etwas befestigen. Durch einen kleinenSchieber am Fenster kann man von Zeit zu Zeitden Todten beobachten; erst bey eintretender Ver-wesung wird das Häuschen weggenommen, und dasGrab zugeworfen b)>

Herr v. I. H. Krügelstein, Stadt- und Land-phystkus zu Ohrdruff, machte 17-1 eine JnstructioN