Turnier. Z17
Anderer Redlichkeit, welche die Richter des Tur-niers seyn mußten. Diese Richter trugen, zumZeichen ihres Amts, einen meisten Stab, den sie nurerst am Ende des Turniers wieder weglegen durf-ten ; sie mußten den Tag, den Ort des Turniers,und die Bedingungen des Gefechts, die Art des Tur-niers , und die dabey zu gebrauchenden Waffen bc-siiinlnen. Sie machten die Rangordnung bey denZuschauern, und untersuchten, in Gegenwart derDamen, die Wappen und die Eigenschaften der Rit-ter, die den Wettstreit mit antreten wollten. Außerdiesen Richtern gab es noch Marschälle, Räthe undBeysitzer, welche sich an verschiedenen Orten hinstel»lcn mußten, um denen, die ihrer etwa bedurften >zu Hülfe zu eilen. Ferner gab es bey den Turme»'ren noch Wappenkönige, Herolde und Unterherolde,die auf allen Seiten standen, und auf die Stöße,die ein jeder austheilte, und wieder empfing, genauAchtung geben, und davon getreuen Brncht erstat-ten mußten. In der Hauptstadt Frankreich gab esauch verschiedene für die Turniere besonders erbau-te Schranken, und man kann vielleicht eben hierinden bisher noch nicht bekannten Ursprung des Rechtsherleiten, daß die den Prinzen vom Geblüte, undanderen hohen Kronbedicnten zugehörige Häuser vor»ne Barrieren haben durften. Vielleicht hatten sieein ausschließendes Recht, dergleichen Schranken zuerrichten, da sie auch nur bey sich Turniere anstel-len konnten.
Vier Tage vor dem Turniere pflegten sich dieRitter zu versammeln, und einer suchte den andern