Zl8 Turnier.
in der Pracht seiner Rüstung und Equipage zu über-treffen. Sie erschöpften ihr Vermögen in Anschaf-fung kostbarer Pferde und Kleider, für sich und ihreBedienten, wie auch in Perlen, Smaragden, Ru-binen, die ihre Wagen, ihren Waffenrock, und diePferdedecken, die von Sammet oder Tastet waren,zierten. Die Wappcnschildc der Ritter wurden ineinigen benachbarten Klöstern zur Schau ausgestellt,wo Herrn, Damen, und ledige Frauenzimmer sieuntersuchen konnten.
Wer in Frankreich turnicren wollte, mußte zweybis drey Ahnen haben, seine Rcchlschaffcnhcit muß-te allgemein bekannt, und er auch in Ansehung sei-nes Umganges mit dem Frauenzimmer ganz ohne Ta-del seyn. Hatte er unter seinen Stand geheirathet,oder sich durch eine unwürdige Handlung entehrt,so durfte er nicht nirnieren, und erschien er doch beydem Turnier, so wurden ihm auf Befehl des Rich-ters die Waffen abgenommen, man peitschte ihndann mit Ruthen, ließ ihn irgendwo im Schrankenauf einem Holz reiten, und setzte ihn den ganzen Tagdem Spott des Pöbels aus. Wer nicht vortheil-haft vom schönen Geschlecht gesprochen hatte, wur-de auch vom Turnier ausgeschlossen. Wenn eineDame über die Beleidigung eines Ritters zu klagenUrsache hatte, berührte sie den Helm oder Schildin seinem Wappen, um ihn den Richtern zu em-pfehlen, oder von ihnen Gerechtigkeit zu erlangen.War die Beschuldigung gegründet: so wurde dieStrafe bald vollzogen. Ließ sich der Schuldige, oh-ne Erlaubniß erhalten zu haben, wieder sehen, so