Band 
Zwölfter Theil, von Fa bis Fet.
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Feile. 497

Die Eisenkrämer sind, durch ihren Aufkauf dersteyermarkischen, nürnbergischen und anderer Feilen,auch Schuld daran, daß dieFeilenhauer in andern deut-schen Provitizen und Städten ohne Nahrung und Brodgelaßen werden. Und dieses gereicht zugleich denen Pro-fessionisten, welche die Feilen nicht entbehren können,zu großem Schaden und Nachtheil, indem dabey eingroßer Betrug vorgehet, weil viele auswärts auf denKauf gemachte Feilen zwar einen guten Stämpel mitsich führen, aber schlechte und untaugliche Waare sind.Selbst die Engländer laßen nur den Ausschuß, den keinenglischer Fabrikant brauchen kann, außer Landes.Nach dem englischen, hält man den solinqer Stahl,den auch die Engländer selbst dazu verbrauchen, wieauch den von Essen, und' den cölnischen Stahl, zumFeilenhauen für die besten. Der steyermärkische wirddagegen für unreiner, brüchiger, und für eisenaberig oderspießig angegeben, der sich nicht gerade härtet, und un-bezwinglicher ist, als die vorhin gedachten Arren. Dervon Schmalkalden taugt zu Feilen eben so wenig wegensein. r Sprödigkeit, und es springen gemeiniglich die zu-sammengeschweißten Ecken in Stücke. Alle aus solchemSrahl auf den Kauf v« fertigte Feilen, können demnachals schlechte und untaugliche Waare, die nur bloß miteinem guten Stämpel prangen, angesehen werben, wo-mit aber mancher Professionisi betrogen wird. Allein,so lange sich die deutschen Feilenhauer nid)t auf bessernStahl, und Verfertigung besserer Waaren, die bey denSchauanstalten für gut erkannt werden, legen: so langewird man auch den Ersenkrämern den Verkauf der Fei-len nicht verhindern, noch den dabey unterlaufendenBetrug vermeiden können. Man hak zwar in denköniql. preußischen Landen, vermöge der Rescripce vom14 May und 19 Aug. 1754, und i7Dec. 176;,alle auswärtige Stahl- und Essenwaaren, mithin auchdie Fellen verbothen, und es dürfen nur die feinen eng-

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