Feld-Schade. 533
An einigen Orten ist eine Strafe von'4 Rthlr- und die Er«setzung des taxirten Schadens, wenn aber die Geldstrafe nichterleget werden kann, dasHalseisen, oder, dem Befinden nach,das Zuchthaus daraus gesetzt;
S mindensche Dorsordnung, §. 52.
an andern Orten dir Strafe des Festungsbaues auf ein Jahr,ohne einzige Gnade.
S- lirrhaiüsche Dorfordnung, §. 42.
An noch andern Orten werden die Garten < und Feld Diebein ein so genanntes Dreh - oder Drillhäuschen, welches auf ei«nem Zapfen beweglich, und an öffentlichen Plätzen an statt desPrangers aufgerichtet ist, gesperret, und darinn einige Stun-den lang gedrillet, d. i. beständig im Kreise herum getrieben,und diese Strafe thut gute Wirkung; nur ist nicht zu billigen,wenn mit dieser Strafe eine Infamie: verknüpft wird, so daß eingedrillter Garten- oder Felddieb, wenn er auch nur eine Klei«uigkcit entwendet hat, nicht mehr bey den Zünfte» und Hand-werken, oder auch sonst, fortkommen kann; wie solches hin undwieder Statt findet, und welches daher rührt, wenn derjenige,so das Umdrehen verrichten muß, selbst unehrlich ist. Derje»nige, der einen großen und beträchtlichen Garten - und Feld«Dicbstahl begangen hat, oder aus solcher Dieberey ein ordent-liches Handwerk machet, und nicht zu corrigircn ist, wenn erauch nur allezeit etwas weniges, so keinen großen Werthhat, entwendet, verdient allerdings den Verlust seiner Ehre;aber jemanden derselben sogleich das erstemahl wegen einer Klei-nigkeit zu berauben, solches kommt mir zu hart und mit demVerbrechen nicht proporlionirk vor.
Endlich können verschiedene UnFlücksfälle, wel-che abermchrcnrheils von höherer -Hand herrüh-ren , und nicht allemahl zu verhüten sind, dem Land-Mann einen so beträchtlichen Schaden zufügen, daß erzuweilen darüber ganz zu Boden geworfen wird. Da-hin gehören große Ueberschwemmungen, allgemeinesVtehsterben, Feuersnorh, Mißwachs, Hagel - und^Velterfi lag, und besonders derRrieg. WaSdiePo-lizey hier thun kann und muß, wenn sie die Landwirth,fchaft in Flor und Aufnahme bringen will, besteht dar-in» , daß sie, so viel als in ihrer Gewalt stehet, derglei-chen Unglücksfällen durch dienfame Veranstaltungen
L l z vor-