Band 
Zwölfter Theil, von Fa bis Fet.
Seite
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Fersengeld. Fettigen. 629

frf: so ist sie doch bey denselben weiter in die Höhe ge-zogen , und daher bey ihnen eigentlich keine Ferse an-zunehmen, weil sie, wegen der ganz besondern Richt-ung ihres Körpers, genöthigt sind, mehr auf die Zähe»ju treten.

Von den Mängelu und Verwundungen der Fersender Pferde, f- unter Fuß des Pferdes, und-Hufeisen.

Fersengeld, ein Wort, welches nur in der im gem. Le-ben bekannten figürlichen Redensart, Fersengeld tzesben üblich ist, d. i. entfliehen, gleichsam mit den Fer«sen bezahlen.

Fertigen, ein im Hochdeutschen veraltetes, und noch zu-weilen im Oberdeutschen vorkommendes Wort, fertigMachen.

i. Für verfertigen. Ein Bild fertige«.

L. Für abfertigen. Einen Bachen, ein SchU,einen Archrmann fertigen. >

Im Oberdeutschenchnd Fertiger, oder Gurftr-tigrr, solche Personen, welche die Waaren andererdurch Schiffer oder Fuhrleute fortschaffen, Gürerbesta-ter, Spediteur.

Zu Straßburg sind Fertiger, oder GefertiDr,Fr. Lourerier», Visireurr , fünf zu Beschickung derSchifffahrt aufdem Rhein verordnete jährliche Bedien,ke, die mit einem besondern Eide dazu verpsiichtet wer»den , dafür zu sorgen-,- daß die Schiffe auf gehörige Artund ohne jemandes Nachtheil befrachtet, mit den nö.

' chigen Leuten versehen, und abgefertiget werden, in wel-cher Absicht sie solche besichtigen müssen, und darf ohn?ihr Erkenntniß kein Schiffer von danNett abführen.8ür dieses Besichtigen oder Fertigen bekommen sie eingewisses Fertiger-Geld.

Z. Für ausfertigen, daher noch an einigen Ortendie kleine Lehenwaare, welche den Bemmen für dieAusfertigung des Lehnbriefes oder Lehnschemes gegeben^ird, die Fertigungs-Gebühr heißt.

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