Band 
Neunzehenter Theil, von Glau bis Gra.
Seite
171
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Glocke.

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Glocke verschiedenes Tones drey Mahl, oder^ey! Wahl drey Mahl, und also neun Mahl ange-Klagen. An andern Orten wird mit einer kleinernBlocke geläutet, und nach dem Ende solches LputenS,auf jetzt gedachte Weise, mit einer andern Glocke an-geschlagen. Im Papstthum nennt man den Glocken-schlag oder das Geläute des Morgens, Mittags undAbends, das Ave Maria, wegen der Anbetung der h.-Jungfrau Maria.

Papst Gregor der IX, welcher die viele» Händel mit'^ Friedrich dem II hatte, verordnete juerst, daß man täg-lich, auf einen gewissen Giockcnschlgg in den Kirchen das Sal-^ Regina fingen, und die Jungfrau Maria anrufen sollte.^.Shann der XXII. befahl alle Abende drey Mahl an die^^cke zu schlagen, und dabey das Ave Maria zu bethen, undÜblich führte Calijtt der III. ein, auch des Mittages diePechglocke anzuziehen, und den Gruß des Engels herzusagen.

Wenn an einigen Orte» am Bußtage bey der fünf.te tt Bitte deö Vater Unser, mit der Glocke angeschla-gen, wie auch bey Endigung des öffen/ichen Gottes-Dienstes, imgleichen wenn zur Anzeige eines am fol-genden Tage einfallenden Festes gelautet wird: so hat'Uan dieses alles für nichts anders als eine Bcrhglo-cke anzusehen, damit man sich durch das Gebeth aufdas heilige Fest bereite.

Ei» Mehrere? von der Bethqkocke, und ihrem Ursprünge,Wck man in der Zugabe zu ven Hannov. gel. Anzeig. v.^ *754, Col. 179 — 196.

Bey 2fdsonderung des Lehnes und ErLrs, kön-nen Kirchen-, Haus- und Uhrenglocken in Betracht-ung kommen. Die Rirchenglscken können unmög»Ejch ein Gegenstand bey den Lehens- und Erbes-Ab-änderungen seyn. Denn wollte man sie ckirch nicht,jedoch nach den Grundsätzen der römisch-kathoki-lcken Religion geschehen muß, zu den geweiheten undEiligen Dingen zählen, so . 'erden sie doch wenigstens

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