Band 
Neunzehenter Theil, von Glau bis Gra.
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Glücks-Lude.

Glücksbüdner an einigen Orten auch Glückstöpferund Glückshafner genannt werden.

Die Glücksbude gehört zu den Privat-Lotterien,und verdient den Nahmen einer Lstterie mit Rech^weil dabey ein Losen vorgeht. Derjenige, der eine sei'che Lotterie unternimmt, oder der Glücksbüdner bringteine Menge von allerhand Waaren verschiedenen Pr^'ses auf verschiedene Zettel (Lose), wirft sie in eindecktee Gefäß, darein man ohne Sehen greifen kann,und wovon jeder 4, oder nur 2 Groschen kostet. We"aber die Waaren insgesammt weit mehr, mit alle"demjenigen, was er rechtmäßig dafür fordern kann,kosten, als alle diese treffende Loszettel einbringen: \°ist er genöthigt, auch so viel leere Zettel oder Niete"hinein zu werfen, und für 4 oder 2 Gr. heraus ziehe"zulassen, als erfordert werden, die aufdaS Los gestß^sämmtliche Waare zu bezahlen. Es seht z. E. ^Glücköbüdner für 50 Rkhlr. Waare durch Treffer i"den Topf, eS bestünde solche in 50 Stinken,Stück wird für einen Treffer, der nur 2 Gr. kostet,verloset: so würde der Glücksbüdner nur 4 Rchü- 4Gr. für alles bekommen. Weil er aber die angefck^Maare nicht anders, als für 50 Rthlr. verkaufen km>"oder will: so folgt, daß er noch für 45 Rthlr. 22 © 5 *Nieten, d. i. leere Lose, oder doch noch einiges 'worauf ein Stück Waare steht, so nicht über 2 ©'sondern weniger kostet, und zwar jedes für 2 Gr- fc 10ein werfen, alles vermengen und verspielen müsse, rve"er seine 52 Rkhlr. erlangen will; welches denn 5 *®leere Lose beträgt, davon jeder, der, in den Topf ymahl zu greifen und ein Los zu ziehen, das Recht * aden will, 2 Gr. für ein Los bezahlet. Ein Meheeevon der Einrichtung diejer Art Lotterie beyzubringen,ist nicht nöthig. Denn, ob zwar die Sache in ‘anderer Proportion veranstaltet werden kaun, so * 1 *doch hier genug, wenn man überhaupt erkennt, 10 f