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sich, nach den gewöhnlichen Streichnadeln, nur bis aufX oder höchstens -h Karat bestimmen läßt.
Von einem in London erfundenen Werkzeuge, denBetrug im gemünzten Golde zu entdecken, s. weitetunten, wo von der Goldwage gehandelt wird.
Was den XVivtfy und preis des Goldes ^trifft: so ist dasselbe gegen das Silber vormahls, wiei gegen io, gerechnet worden, so daß i Loth Gold i°Loth Silber gegolten hak, nunmehr aber ist dessen Werthbis 16 gestiegen; wiewohl sich überhaupt vollstem e"gentlichcn Werthe des Goldes, und von dem Verhältniß desselben gegen das Silber nichts gewisses bestimmenläßt, sondern der Preis dieser beyden Metalle jn allenStaaten auf der willkürlichen Verordnung der hohenLandesobrigkeit beruhet. Also ist z. E. in Holland dieMark feines Goldes, d. h. welches von 24 Karat ist,durch'die Verordnung des Staates auf 355 GuldenCurrentgeld gesetzt worden; doch gibt lnan, vornehmlich in Amsterdam, bey dem Handel mit Goldklump^oder Stangen von der feinsten Sorte, insgemein noch5 bis 7 pro Cent Agio, oder statt der Erhöhung, st,daß mit diesem Agio von 6 pro Cent die Mark Goldes§76 Gulden 6 Sküver gilt. Ist aber das Gold untee24 Karat, so wird alödenn auch der Preis desselben
nach Proportion der Karate bestimmet. ..
Das Verhältniß des Goldes ;u dem Silber, ist, so stin andern Ländern, also auch in Deutschland, zu allen Zemveränderlich gewesen. Im I. 1559 war das Gold zu ^Silber wie x zu *i. i, 2. JmJ. r6;6 war es, wie i zux, %. Im 3.' 1667, da der zinnische Fuß eingeführt würd,setzte man das Gold;u dem Silber, wie x ju 1?. 5, 9- ^
. I. 1690 nahmen verschiedene Stände dkn leipziger Fußnach welchem das Gold zu dem Silber ist, wie 1 iu 15. *,Dieser Fuß wurde im I. 1748 zum Rcichsfuß angcnomw *Der Conveukionsfuß, der in Oestreich und Bayern schoneingeführt worden, hat das Verhältniß zwischen Gold und L>her, wie 1 zu 14- n, 7 l bestimmt. Noch ist in Drussch'«''