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wird die Wage bey dem Versuche einerley Stand be-halten ; wo nicht, so wird sich ihre Unrichtigkeit baldentdecken.
Unter allen Polizeyanstalten ist es gewiß eine derrühmlichsten und nöthigsten, wenn von Seiten derOb-rigkeit dahin auf das strengste gesehen wird, daß inallen Kauf - und Kramläden nach richtiger Elle undGewicht verkauft werden muß, und daher bey gesche-hener Nachsuchung alle sich findende falsche Ellen undGewichte confisciret werden. Die Goldwagen sindbis jetzt von einer solchen scharfen Untersuchung ausge-schlossen, pb gleich die Erfahrung lehret, daß eine umrichtige Goldwage die Übeln Folgen mit falscher Elleund Gewicht gemein haben. Besonders in kleinenStädten und Flecken findet man fast überall keine rich-tig abgezogene Goldwage, und gemeiniglich ist der Du-catenstein | bis ein ganzes Aß zu schwer, und zugleichLee Wagebalken von solcher groben Beschaffenheit,daß er sich besser zu einer Krämer- als Gold-Wageschickte. Dieses drückt die wenig vermögenden Unter-. thanen merklich. Der Krämer wirst den zur Bezahl-ung oder zum Verwechseln dargereichten sehr wichtige»Ducaten auf seine untaugliche Wage, und erkennt die«seS sehr gerechte Geld für unrichtig, setzt eS nach Be-lieben auf eine höchst unbillige Art herunter, und derandere muß sich diesen widerrechtlichen Abzug gefalle»lassen, da er eS nicht beurtheilen kann, ob des Krä-mers Gewicht richtig sey oder nicht. Heffentlichrherrschaftliche und Landes - Lassen kommen dabey so garin Übeln Ruf, wenn der Unterthan an dem daher.er^haltenen Gelde verliert, und also glauben muß, daßman ihn bey der Casse bevortheilet. Sind hingege»hie Steine zu leicht, so entsteht ein gewisser Verlustauf andere Weise, wenn der Unterthan, in demZutra»-en auf deren Richtigkeit, mit Goldmünzen, denen dasgehörige Gewicht fehlt, hintergangen wird.