464 Gold-Arbeiter.
Bev den Goldarbeitern wird es fast auf gleiche $ ctgehalten. In Berlin legt jeder Goldarbeiter oder JU'weiter ein beliebiges Probestück an, welches in Aug^bürg, Nürnberg und Dresden ein Mannsring zupflegt. Die Gesellen der Goldarbeiter werden ebewfalls Stück- oder wochenweise bezahlt, nachdem sie *P're Arbeit verdingen wollen.
General-Privilegium und Güldebricf des Goldschmiedegeiverkin der Lhur - »nd Mark Brandenburg, insonderheir in D«Itn, d. d. 2 1 iTCa’p 17;5, st. in Mylii Corp. Const. March. 4»H>'Aul). No. 41 , S. 4?7- r
Die Goldschmiede können zwar allerhand tntrsingene und metallene Arbeit cumularive mit den Gü^lern versilbern und vergolden, dürfen aber so wenig messingene und andere metallene Arbeiten selbst verfertige",als dergleichen Arbeit vergoldet und versilbert zumEe^kauf führen. '
Restript, betreffend die Screirigkeit zwischen dem Gürclerst^werk und den Goldschmieden, wegen des vcrmildensVersilberns der messingenen und merallcnen rvaaren, st"daß die deshalb vorgeschlagene Deelaracio» der pr vileg'-"approbirer werde, d. d Berl. ö. 4 Mark. 174;, g. imConftit. March. Conr. III, (Jof. s.
Eö ist allerdings darauf zu sehen, daß die G»^und Silberschmiede, Goldarbeüer oder Juwelierchend im Staate vorhanden sind, damit für diese Wbeit kein Geld außer Landes gehe. Es ist aber auchgut, wenn eine Nation in dergleichen Schmuck u""Arbeiten sich nicht nach fremden Moden richtet,dern der Hof selbst die für die Eitelkeit der Mensch^fast nothwendig gewordenen Veränderungen undden erfindet, weil fremde Moden auch allemah'fremde Arbeit in diesen Dingen beliebt machen, un»viel Geld außer Landes ziehen werden. Wenn indessendie Goldarbeiter darauf bedacht sind, daß sie sichden fremden Moden Zeichnungen und Abrisse verschal'fen, so können auch fremde Moden einem Staate umschädlich werden.
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