Band 
Neunzehenter Theil, von Glau bis Gra.
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488 Gold - und Silber - Fabrik.

Dorsche müssen wenigstens ? Jahre lernen. Die Gesellen, nicht zum Wandern verpflichtet; doch bekommt ein eintva»'bcrnder fremder Gesell ein frcywilligeS Geschenk.

Z. Eben so unentbehrlich sind der Fabrik ihre eigttne Gold- und Silber-Spinnereyanstalten, verMd'ge deren der Gold-und Silberdraht, nachdem erplättet worden, auf die Seide gesponnen wird. V»»diesem Gold-und Silberdrahtplätten und Spinnen,habe im lX Th. S. 472, fgg. gehandelt.

Wenn nun der Faden bis dahin fertig ist, wird erzu Verfertigung allerley goldenen und silbernen Spitzen,Borten, Treffen, glatten, oder mit verschiedenen MU'stern durchbrochenen oder undurchbrochenen GaloneU,Franset! u. d. gl. angewendet; und dieses sind eben dirWaaren, weshalb solche Fabriken angeleget werden-Es ist allemahl nöthig, daß diejenigen von diesenLeiten, welche durch das Wirken auf Stühlen unddurch gewisse Maschinen geschehen, in den Fabriken^ jGehäuden selbst gearbeitet werden, damit man s ö ' 1wohl wegen der Tüchtigkeit der Waaren, als wegenVermeidung des Betruges und Unterschleife«, destobesser Aufsicht haben könne. Nur das Klöppeln dergoldenen und silbernen Spitzen und Kanten kann außerden Fabrikengebauden geschehen, indem man diechen, die sich zu dieser Arbeit begeben, Bürgschaft P*len oder Pfand geben lassen kann, und weil man , ^man ihnen das Fadengold oder Silber genau zuwageftund das ihnen gegebene Muster, nebst der N>in>uAin Ansehung der Feine des Fadens aufschreibt, so lEkeinen Schaden zu befürchten hat. Die meisten Fabr'tter< lassen die Tressen, Borten rc. beyden BortenwirkerU,(Pofamcnkirern,) die für sich selbst arbeiten, verfertigt"/da denn die Fabrik ihnen den Gold - und Silberfaden jP*stellet, und ein Ende Tressen zuschickt, nach Leren Mustersie die neuen verfertigen sollen. Die Arbeiten werdedein Meister und den Gesellen jederzeit stückweise bezahste