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Gränze. 627
^ Cl '3 e (*)/ Hügkl (**), Felsen, Thäler, dasMeer, Seen, Flüsse (***), Bäche, Brunnquellen,^Sumpfe, Bäume rc. Diese Gränzzeichen sind wegen’P rei ' immerwährenden Dauer unadgangig, beständig^ud unveränderlich, erfordern auch weiter nichts, alsbi"en blosien Augenschein, und werden endlich durchEinwilligung der Völker und aufgerichtete Verträgejjn solche,, Zeichen bestimmet, und deswegen besondersbezeichnet. Rünstliche, gemachte oder durch Men-lchenhülfe gesetzte Grauzzeichen sind diejenigen, wel-che durch Kunst und Arbeit der Menschen aufgerichtetchfsden, als da sind: steinerne Gränzmähler, hölzerneFäulen nnd Pfähle, Kreutze, Zänne, Bäume, Laub-ige, Landgräben, Landwehren, 'Bürge, Schlösser,x-^pellen, imgleichen öffentliche Landstraßen.
Einen Stein, welcher als Gränzzeichen zur Unter-Scheidung und Absonderung der neben einander liegen-Landschaften oder Privatgüter gebraucht wird,^nnc man insgemein einen Grairzftem, Markungs-Stein, Markstein (****), Mundstein, ehedemNr 2 auch
Man vflegt den höchsten Rücken der Serge, wo das Wasservom Regen sich von einander scheidet, und die Traufe aurdieeine und andere Seite fallt, und also beyderseits abwärtslauft, Landesgräiizen zu erwähle».
(") Nähmlich von Natur entstandene Wenn dieselben
v>e Höhe von ;c> Fuß übersteigen, so pflegt man sie schon fürDerge zu halten; und wenn,sie solche Höhe nicht erreichen,werden sie Raine genannt.
^ den Flüssen ist hauptsächlich darauf zu sehen, ob der
sslup dem einen oder andern Terrftorialhemi ganz, oder abervcyden zur Halste gehört. Und ob gleich ein Fluß eine natürrUch? Gränze bestimmet, so pflegt doch jeder Herr auf seinerEcge noch überdcm Gränzstcinc oder Pfähle mit dem Warenzu letzen, damit wenn etwami der Flnß sein Dett Verlagenund euie» ander» Gang nehmen solltechdie rechte Gränze destoleichter wieder gesunden werden könne.
. Von Flüssen) als bürgerliche Gränzen der Länder betracht
^ttt, siehe Tl). XIV. S. 405, fgg.
^ *") Unter den Wörtern Gränzstein und Markstein ist zwar«» sich kein Unterschied; doch pflegt man Gränzstcine eigcnr/
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