Gränze,
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E^achbam (*), den Gränzzug auf die Art, wie schon. en angemerkt worden. An einigen Orten wird auch! m Rath von der Kammer dazu abgeordnet; und die-geschieht insonderheit aisdenn, wenn an einem odervem andern Orte in den Mmtern die Gränzen unrichtigUnd stremgsind, und dieselben untersuchet undinRich«"gkeit gebracht werden sollen.,
. Von den Gräiizprotor'ollei, und Recessen pflegtkin Exemplar bey der Kammer, und das andere beyAmte aufbehalten zu werden. Zuweilen bekommeauch der Amksförster eine Abschrift von der Gränzve-lchreibung zu seiner Nachachtung. Allein dieses istkve« nicht nöthig, sondern es ist hinreichend, wenn derErster bxy Antritt seiner Dienste von dem Oberforst--^ieister angewiesen wird, und ihm die Gränzen gezei»
W werden; welches der Förster aisdenn gleichmäßigwieder gegen seinen Burschen zu besorgen hat.
^ do bald die Forstbedienten einige nachtheiliqeVeränderungen auf den Gränzen wahrnehmen, z. B«Granzbaume abgehauen oder Grör.zmahle verrü-"bt worden: so müssen sie solches ohne alle Wumniß^ ^en vorgesetzten Beamten, dieser aber an die Kam-^r berichten, damit die Gränzen» wieder in den vornStand gesetzt, die Thäter zur.verdienten Strafe^ ^nft hierunter das Nöthige verfügetQ „ ei * könne. Diese Anzeige ist darum zu beschleuni«
» , weil die geringste Nachlässigkeit hierin öfters die* _ XjSfatt Folgen nach sich ziehen kann. Daher zuweilendar f Dienstes und andere scharfe Ahndungenaus gesetzt siyd. Daß an einigen Orten die Unter-T t 4 , tha«
^ J ""fahre» wird, ist schon oben bey den kandesgrän«
mit ^ Beschicht aber die Grä.itbejiehung nichts
£»«ittgen, sondern nur mit den unter einemfflecsi! H( .n e K s beU ^ flfslllc11 ' Gemeinden, Kirchy^und Privat-
S s l . J» wnd denselben der Tag, d« der GrangM voe«w »eM-ioltz bloß,bekannt .zemacht, vm daboy »u eriMmew