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Gränze.
khanen, welche Wissenschaft davon bekommen, solcheAnzeige ebenfalls thun müssen, ist oben erinnert wo»den. Man bestimmet auch wohl gewisse Tage, £>*welchen die Förster von dem Zustande der Gränzen b»kicksten müssen, wenn gleich nichts außerordentliche»vorfällt, um alle in gehöriger Aufmerksamkeit zu erhobken. Gemeiniglich werden dazu die zu gewissen gesth'ken Zeiten zu haltenden Forstamtstage genommenOder es wird auch wohl eine kurze Beschreibung 5ftGränzen jährlich den Amts - und Forstrechnungen owgehängt. Oder die Oberforstbedienten find angewie'ftn, sich alle Monathe bey ihren Untergebenen zu &kundigen, ob keine Baume auf der Gränze umgeho"'en worden, Steine umgefallen, zerschlagen, oder sowetwas in Abgang gekommen sey. Sind VergleichsVeränderungen ohne Wissen und Bewilligung ^Gränznachbars geschehen, so notiert man selbige bloß/um bey der nächsten Gränzbeziehung es wiederStand zu setzen. Wenn aber Gefahr auf demzug haftet, als: bey Ausreissen der GränzflüsseZeit großen Wassers, so repariert man indessentig so viel, als zu Abwendung eines großem Schade^nöthig ist, und bringt es hernach in Beyseyn der Noch'barn erst wieder in den vorigen Stand.
Was endlich die pvivatgränzen betrifft, so ^deren Erhaltung und Berichtigung ebenfalls von>degrößten Nothwendigkeit. Bey Begränzung der Wvatgüter, Aecker und Wiesen, bedient man sich/ 0 *deutlicher Weise, nur ganz mäßiger Feldsteine, dece^gemeiniglich zwey auf eines jeden Seite zusammenleget werden. Auch diese müssen vornehmlich in ^,Ecken, Winkel und Biegungen gesetzt werden, ^man allemahl von Gränze zu Gränze gerade zu geh '. Wenn ein %ain oder Scheidling bey Aecjkern nWeinbergen die Gränze machet, und man übrige^