Band 
Neunzehenter Theil, von Glau bis Gra.
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Gränze.

Las Amt oder die Gerichtsstube diesen Ueberschußbeyde Parten in gleicher Größe vertheilt wissen will.

Weil sich aber auch zutragen kann, daß beydeten ihre Stücke Land größer angeben, als solche beyAusmessung befunden worden: so ist die Frage,alsdenn die Klage der Billigkeit gemäß abzuthun F‘Die eine klagende Partey z- E. gibt ihr Land zu ; Morgen n'die andere sagt, ihr Stück halte | Morgen. Wenn nun,geschehener Ausmessung und Berechnung, beyde Stücke„wen nicht mehr als 2 Morgen und 8 Quadrat-Ruthen ha»',wie sind beyde Parteyen aus dir billigste Art aus einanderLsetzen? Wenn so wenig aus Amtsurkunden, als andern P",,haften Nachrichten, die angegebene Größe des einen oder ^der» Stückes erwiesen werden kann, ist diejenige Anzeige^zuverlässigste, welche durch dir aus die Ausmessung gegrAA,Berechnung geschieht; mithin find hier die gefundenen 2 ®%gen 8 Quadrat-Ruthen die untriegliche Summengrößebeyde Stücke Land. Wenn ich nun diese von der Su>EGröße der beyden angegebenen Stücke abziehe, als:

Die Angabe des einen Stückes ist 1 M. 60 L>R-

— — — andern — — - — 90

so ist die Summengröße beyder Stücke 2 M. zohingegen ist nach der Berechnung dieSummengröße beyder Stücke - - 2 — 8

diese von erster» abgezogen, so ist derUnterschieb zwischen beyderley Som-

wen. * — 22 0

welcher Unterschied nicht übersehen werden darf. ® el ,$(/nun dieser Unterschieb zwischen beyderley Summengröße»so ist auch leicht einzusehen, daß zwischen der angegebene"",der wahre» Größe eines jeden Stückes ein Unterschieddaß, zu Folge dieses Unterschiedes, jedes Stück Landgroß senn könne, als es angegeben worden; welcherwegen Mangel deck Beweises start findet.

Um nun die wahre Größe eines jeden Stückes zu P"setze man nach der Proportions-Regel: wie die Sun<w ^devden Stücke nach der Angabe sich verhalt zu der 0me der keyden Stücke nach der Berechnung, yitauf Die Ausmessung gründet): also verhalt sichGröße des ersten Stücke« nach der Angabe, r» '^„iv