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welches in seinem weitesten Umfange einen VorgeE"über ein gewisses Geschäft, besonders aber einenter über einen gewissen Bezirk, den Präsidenten WlGerichtes, bezeichnet, in welcher Bedeutung eSin vielen Gegenden Ober - und Niederdeutschlandesu^lich ist. In Cöln ist Graf und Schossen noch "■viel als Richter und Schoppen. In Niedersachl^wo dieses Wort Grefe lautet, ist es noch in vielen ^zelen Fällen üblich, den Vorgesetzten über ein gewist^Geschäft zu bezeichnen. Daher Deichgraf ct>eDeichgrefe, der Vorgesetzte oder Richter bey ^Deichbaue; Rrippgräfe, siehe Deich-BeschavMGalzgraf oder Galzgräfe, der Vorgesetzte «i***Salzwerkeö u. s. f. Siehe auch die Zusammenseh^gen Burggraf, Freygraf, Gaugraf, HausgrchHofgraf, Holzgraf, Pfalzgraf, Rügeg^siZentgraf u. s. f. '
In engerer und vorzüglicher Bedeutung führte»Jjdem deutschen Reiche diejenige obrigkeitliche Pers^den Nahmen eines Grafen, welche einem Gaue v^,gesetzt war, und besonders das Recht in demselben rsprechen hatte; ein kaiserlicher Landrichter, der in Fnem Gaue oder in seiner Grafschaft den Königsba^
nur alte erfahrne Männer genommen. Spelman" ^es von raffen her, und bchauvter, daß die Grafen urspr»«^^Einnehmer der königlichen Gefalle gewesen. Vüglaubt, es habe ehedem Gefera gelautet, und das Lat-ausgedruckt, woraus durch Versetzung der Buchstab«"Mahls Graf geworden. Ihre leitet es von dem altt>>'strafen, züchtigen ab, weil solches die vornehmste,
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heir eines Richters ist. Wenn man bedenkt, daß diele» » ^Überaus alt ist, und bey allen mitternächtigen Völkern « (l(troffen wird, daher es vermuthlich von ihnen mir „ fei*ersten Wohnsitzen gebracht worden, so wird manHoffnung ausgeben, dessen Abstammung mit ubrrwu»»Wahrscheinlichkeit ;u erforschen. Auch die heidnischen^^.,nannten ihren obersten Priester, Kriwe, und die iwvustc» Richter, welche Odin in Skandinavien verordne« /fett gleichfalls Grewe.