Band 
Neun und zwanzigster Theil, von Jan bis Inf.
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Zapan. 137

die, wenn sie in ihren Gränzen bleiben, den Staat er,leichtern, ohne den Kaufmann zu schwächen. DieJapaner fehlen gegen die Regeln der gefunden Ver-nunft und eines wohlverstandenen Interesse in diesemPuncte, welches- mit der Wohlfahrt des Staates so ge-nau verknüpft ist.

DieHandluug der Japaner istentweder die inländ-ische oder die ausländische. An der inländischenHandlung haben die Ausländer keinen Antheil, indemes ihnen so gar verbothen ist, weiter als bis nachNan-gafacki zu kommen, es müßte denn seyn, daß sie Abge-sandte der Könige, oder Deputierte der hplländ. ostmdrischen Compagnie wären, oder nach Hofe gerufen wür-den. Solchemnach wird dieselbe allein von den Ja,panern getrieben, von denen einige dabey reich werden,wiewohl solches sehr selten geschieht, wegen der großenUnkosten, die der Transport der Waaren erfordert,ungeachtet von den Waaren selbst weder dem Kaisernoch Privatpersonen das geringste entrichtet wird; wo-zu denn auch noch dieses koinmt, daß es in Japan zuvielHandelsleute gibt, indem daselbst wenig Personen an?zutreffeii sind, die nicht einigen Handel treiben sollten.Die Waaren, mit welchen diese innere Handlung ge-trieben wird, sind alle ober, erwähnte Landes - Produ-kte, rriid alle ausländische Waaren, welche die freindenNationen nach Japan bringe'.!, oder welche die Japa-ner von denselben hohlen. Die Orte, wo diese Handl-ung getrieben wird, sind alle Städte des Landes, vpr-nehmlich aber die Stadt Meako, wo der Stapel allerdieser Waaren ist, und wo jährlich verschiedene großeMessen gehalten werden; siehe Meako. Doch sinddie Kaufleute in Japan in keinem sonderlichen Anse-hen. Man hält sie insgesammt für Lügner, welchekein Bedenken tragen, die Unwahrheit zu reden, umihre Waaren gelteilb zu machen. Unterdessen wirdder Betrug in der Handlung mit einer ungemeipenI 5 Schärfe