Band 
Neun und zwanzigster Theil, von Jan bis Inf.
Seite
507
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Jncolat - und Jndigenat - Recht. 507

„ England, Scokland und Ireland, oder den dazu ge-„ hörigen Gebiethen, geboren ist, ob er gleich natura-„ lisirk, oder zum Bürger gemacht worden ist, ausge-„rwmmen solche, die von englischen Aelkern geboren„ find, fähig seyn soll, ein Mitglied des geheimen Ra-„thes, oder ein Mitglied eines der Parlamenrshäuser„zu seyn, oder irgend ein Amt oder Stelle weder in„ bürgerlichein noch in Kriegs - Stande zu bekleiden,„oder von der Krone für sich selbst, noch für Andere„au seiner Statt, irgend eine Schenkung von Lande-„reyen, Lehengütern oder Erbgütern zu erlangen."Man machte zwar im Unter-Parlamente, im I. 1709eine Bill zur Naturalisation fremder Protestanten inEngland, weil die Vermehrung des Volkes ein Mit-tel zur Vermehrung des Reichthumes und der Machteiner Nation sey; allein, eben diese Acte wurde, untereben dieser Regierung der Königinn Anna schon wie-der im I. 171k widerrufen, weil die Erfahrung ge-lehrt habe, daß daraus zur Kränkung der eingebornenUnterthanen dieses Reiches und Schaden des Handelsund Wohlstandes desselben viele Unbequemlichkeitenentstanden wären (*). Nach der Zeit ist man in Eng-land so weit gegangen, daß sogar eingeborne Hand-werksleute und Manufacturisten große Schwierigkei-ten finden, aus einem Kirchspiele in ein anderes zu zie-hen, und sich daselbst niederzulassen (**). EineStrenge, die den Umlauf der Arbeit und der Indu-strie hemmet!

In Frankreich ist dieses Recht gegen die Fremden(Albinos, d. i. alibi natos, Albinagios, Aubinios, Fr.Aubains, daher dieses Recht das Alhinagienrechr, Lat.

Jus

O A A » dersons Geschichte dce Handels, Th-6, S. 445, f.»real. S- 4 SS, f.

(*’) Nd. Smiths Untersuchung der v-arur und Ursachen vonaus dem Engt. TH- >, S> :os, und

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