Band 
Neun und zwanzigster Theil, von Jan bis Inf.
Seite
612
JPEG-Download
 

612

Indiz.

mit dem Wasser aus einem benachbarten Flusse, undzwar auf die Art, wel che ich sogleich anzeigen werde,anzufüllen, nachdem icch zuvor dasjenige werde erklärthaben, was ins Werk gefetzt werden muß, wenn mandas Wasser zurück halten, es vertheilen, und zur Be-feuchtung der Jndigpfianze brauchen will.

Die Zeit, da man, die Flüsse zur Bewässerungder Iirdigpflanzr anzuwenden, angefangen hat, istzu St. Domingo nicht sehr alt.- Da der Nachtheilund die Verwüstung, welche eine ausserordeiitlicheDürre nur allzu oft einer Plantage zufügt, vor unge-fähr 60 Jahren einen Einwohner von Arcachaix, wel-cher nicht weit von einem Flusse wohnte, genöthigthatte, auf einen Theil feines mit Jndig bepflanztenBezirkes einen Canal von diefem Flusse abzuleiten,gab der Erfolg feines Versuches vielen, die an demFlusse wohnten, Anlaß, ihn nachzuahmen, und derFluß trocknete gar bald aus. Diejenigen die davonweiter entfernt waren, wurden des Wassers beraubt,und beklagten sich über diese Anmaßung. Es wurdeeine allgemeine Versammlung der Einwohner zusam-men berufen, und man machte Verordnungen, diesemMißbrauche abzuhelfen, und in Ansehung der Ableit-ung des Flußwassers eine beständige Ordnung einzu-führen , deren Beobachtung gar bald gemein wurde.Ich werde von dem Inhalte dieser Verordnungen, vondenen Arbeiten, die sich darauf beziehen, und von demVerfahren, welches man bey der Bewässerung desJndigs zu beobachten hat, so kurz als möglich Meld-ung thun.

Inhalt der Verordnungen, welche in dem obernRache von Port - au Vrince registrier sind/ um in

Ansehung der Ausrheilung des Flußwasserszum Gesetz zu dienen.

Die Flüsse von einer lind eben derselben Gegend, wer-den unter alle Einwohner, nach dem Verhältn-ss»

Menge