Klima.
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haben, B. das Spielen um Geld, bey den J apa-nern Lebens-Strafen nach sich ziehen. Auch l urch"falsche Aussage vorder Obrigkeit wird bey ihnen dasLeben verwirkt. Dieses Gesetz, welches dein nanürli«li 6 )en Rechte der Selbstvertheidigung wiederspricht ( 6 *),hat vormahls auch in Aegypten ( 6 *), wiewohl unte ^ver-schiedenen Umständen, gegolten.
Ein gleich wichtiges Augenmerk für die Gesetzgeb-ung ist die Eifersucht, welche ebenfalls, so wi.e derStolz, ein leicht zu erregendes Gefühl voraus seht.Die Stärke dieser Leidenschaft ist die Ursache, w aruindie Gesetze wieder den Ehebruch unter heißen Him-melsstrichen ( 6y ) außerordentlich strenge sind , undwarum man zu Verhütung sowohl, als zu Entdeckung
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(6;) Nähmlich in solchen Fällen, wo Leben, und, wa« gleichenWerth mit dem Leben hak, Freyheit, auf der Aussage desBe«fragte» beruhet, und wo also der nie zu verläugnen oe Triebi»r Erhaltung ihn in die unglückliche Nothwendigkeit setz»,Leben und Freyheit auf Kosten der Wahrheit zu erkamfe».
(64) Diod. Sicnl. L. 1.
( 65 ) 2» Italien und Spanien darf der beleidigte Ehemann den er,gristcnen Ehebrecher ungestraft um das Leben bringen. Auchin den mosaischen Gesetzen war die Lebens - Strafe auf denEhebruch gesetzt. Aber nicht alle Bewohner heißer Klimatehaben dergleichen harre Strafen. ES ist merkwürdig, daß dieGesetze des Muhamed in diesem Stücke weit gelinder find.Ungeachtet des südlichen Klima und der rachsüchtigen Ge-müthsart der Araber, wird doch der Ehebruch nach dem Ko-ran nicht härter, als mit Schlägen, bestraft.
(66) Bey einem Volke, welches die Verletzung der eheliche»Treueals eine Beleidigung ansieht, welche die empfindlichste Rachefordert, dürfen die Gesetze den Ehebruch für kein geringere«Verbrechen ansehen, als er nach den Naiirnal.- Begriffen inden Augen des beleidigten Ehegatten ist. Wen» die Strafe indiesem Falle zu weit unter der Vorstellung bleibt, welche dieNakiou von der Größe des Verbrechens hak, so erreicht dasGesetz seine Absicht nicht. Denn, indem eS dem Beleidigtenkeine hinlängliche Genugthuung verschaffet, defreyet es dieGesellschaft nicht von dem Uebel der Selbstrache, und ist inAbfichl aus den Verbrecher ein schwächeres AdhaltungsiMit,tel, als die Furcht vor der Rache des Ehemannes im natürli-che» Zustande seyn muß.