Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
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Küma..

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nedies von Natur furchtsame Nation noch mehr niederzu-schlagen. In nördlichen Staken hingegen würden sie, betsonders in solchen Fallen, wo der Verbrecher seinen An-hang unter dem Volke hat, wahrscheinlich das allgemeineMißvergnügen vielmehr erregen, als unterdrücken.

So wenig man indessen den Gesehen kalter Him-melsstriche den Vorwurf einer zu weit getriebenenHärte und Grausamkeit machen kaun, so beleidigen siedoch zuweilen den Wohlstand auf eine unschicklicheArt, die einen Mangel an Gefühl verräth. Noch zuAnfange des gegenwärtigen Iahrhundertes beschimpftees den Adel nicht ( ,0 °), von dem Henker, eben so wieder gemeinste Bauer, um einerley Verbrechen willengepeitscht zu werden. In unfern Tagen hat die Weis-heit einer Monarchinn, die ihren Nahmen durch diepreiswürdigsten Anstalten ihrer Regierung unter dengrößten Gesetzgebern des Nordens verherrlicht, jenes. entehrende Verfahren gänzlich abgeschafft.

Wirkungen des gemäßigten Rlima auf Ge-setzgebung.

i. Gegenstand und Absicht der Gesetze. Anstatt, daß man «n heißen Himmelsstrichen die Rachedes Beleidigten, oder die Behauptung der verletztenHoheit des Fürsten, und in kalten Ländern, die Schad-toshaltung, zur Haupt-Absicht der Straf-Gesetze

macht,

t?9) Man sehe die Nachrichten von der Bestrasunq der Etats«Dame Lapouchin, unter der Regierung der KaiserinnElisaberh.

(ioo) In Perfien wurde ein Edelmann, wenn er ein Verbrechenbegangen Kaue, um dessen willen ein geringer Mann würdegegeißelt worden seyn, nur von dem Henker entkleidet, unddie Schläge wurden seinem Kleide aegcben. In Frankreichwaren vormahls die Geld-Strafen bey dem gemeinen Mannegelinder, als bey dem Adel, an statt daß e- stch in Absichtauf die Leibes - Strafen llmgekehrr verhielt. Der Edelmannverlor seinen Adel; der gemeine Bürger, der keinen Rang jgverlieren baue, wurde zu einer Leibes-Strafe verurtdeilt.