Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
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Klima. 5:45

macht, ist sie in mildern Himmelsstrichen die Verhüt-ung der Verbrechen. Die berühmten Gesetzgeber aUter und neuer Zeiten, haben in Ansehung dieses End-zweckes übereinstimmig gedacht» -,Man bestraft die„Verbrecher," sagt Plato ('): z.Uicht ihrer Miß-„ Handlung wegen, denn das Böse kann doch nie unge-schehen gemacht werden- sondern es geschieht, üni„ theils sie selbst, theils Andere durch Bcträchtnna-desStraf-Uebels zu warnen, Und von VergehungeN Übi„zulenken." „Wäre es möglich," sagt Tullus Ho-stilius zum Metius Suffetius- „dich von der Unver-brüchlichkeit geschlossener Verträge und Bündnisse zit,-überzellgen, so würde ich dieses Geschäft, mit Erhalt-ii«ng deines Lebens gern übernommen habeii; allein-^,da dein Herz unverbesserlich ist- so soll jetzt dein Bey-spiel Andere die Heiligkeit der Bündnisse lehren, diej,von dir verletzt worden sind" (*)» So erhabene Ein-sichten in den eigentlichen Endzweck der Straf-Gesetzein einem seit kurzem erst gebildeten State, müssen linsNothwendig von der Rechts-Kenntniß der Bewohnekgemäßigter Himmelsstriche einen größern Begriff ge-ben, als wir uns von der Rechts - Wissenschaft der süd-lichen und nördlichen Völker zu machen Ursache haben»Sie beweisen, daß das Studium der Philosophie undünderer Wissenschaften, welches in solchen Ländern airtMeisten getrieben wird - und ohne Zweifel die BegriffeUnd Grundsätze foid;et Völker berichtigte, nicht ohnedie wichtigsten Vortheile für die Gesellschaft Aufmun-terung erhielt»

Unter die zahlreichen Vortheile- welche die ehestgedachte Theorie von dem Endzwecke der Strafen heb»vor bringt, rechne ich zuvörderst die richtige Schützlingder Verbrechen, die man, bey Voraussetzung der Ab-

i sich!

(i) Plato de Legibus»

(r) Livius L, 1, c. sg.

4)e*«nc; XL^; Mist