Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
Seite
546
JPEG-Download
 

Klima.

546

ficht der Straf-Gesetze, sie zu verhüten, nach derGröße der Beleidigung bestimmt, welche für denGtat daher erwachsen ist. Dieses ist natürlich. DennVerbrechen, welche die Gesellschaft beleidigen, sind eseben, welche hauptsächlich zu verhüten sind. Die Be-schaffenheit und Größe der Strafen wird nach ihremEndzwecke bestimmt; sie stehen dadurch mit dem Ver-brechen in einem richtigen Verhältnisse, und dieses ge-naue Ebenmaß vermindert die Anzahl der größtenVerbrechen 0). Da die Verhütung die Triebfederder Gesetzgebung ist, so hat der Eigensinn des Regen-ten weniger Einfluß auf sie, als wenn sie zu einemWerkzeuge der Rache, oder zu Befriedigung gewisserLeidenschaften, dient. Noch mehr: die Gesetze wer-den, wenn dies ihr Haupt-Endzweck ist, mit größerer: Mäßigung und Ueberlegung abgefasset. Ein Fürst,welcher Gesetze gibt, um zu strafen, seht bey seinenVerordnungen den Uebertretungs-Fall, als schon ge-genwärtig, voraus, und bestimmt, von Unwillen überdiese Verletzung erhitzt, die Strafe unter dem Einflüsseseiner Leidenschaft. Dieser Gemüthszustand machtihn zur Partey, und er sollte doch nur Gesetzgeberseyn (♦). ,

Ganz anders ist ein Regent gesinnt, der nur dieAbhaltung von Verbrechen zur Absicht hat. Er be-trachtet die Strafen als ein trauriges, obgleich noth-wendiges Uebel, von welchem folglich nur selten, undnicht anders, als mit reifer und nneingenommener Ue-ber-

(;) Ckerwi* Orario pro Cluentio, c. 46. Beccum dei delitti edetlt pene, c 4. Principle* of penal Law, c. a. Blaskßone’»Cpinm. Book IV, e. 4, $. a.

(*) MorgerMSische Fürsten liessen sich oft durch unerhebliche Ur-sachen überreden, sehr grausame Befehle ergebt» zu lassen.Mas bloße Verlangen pries Etats-Ministers, und ohnedie Wahrheit der von diesem angeführten Umstände im ge,ringsten zu untersuchen, gab -thaoverus jenes harkeEdict,NNches die 3uden aus seine» Skaten vertrieb.