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und wirksam seyn konnten, als die ausdrücklichen Ge-lübde.
Indessen erhellet auS diesem allen, daß von Rechts-wegen kein Gelobender durch Geld oder Geschenke zurProfession sollte gelangen können, indem nach canon-ischen Grundsätzen dadurch eine Simonie begangenwürde. Man weiß aber dieses mit allerley heiligenAuszierungen, z. B. unter dem Titel eines Almosens,einer heiligen Ausstattung, eines besondern Neben - Ge-lübdes, gar schön zu bemänteln, wozu die Casuistik vor-trefflich zu Stalten kommt. Wahrhaftig nicht dieSparsamkeit und kluge Wirthschaft allein, welcheheutiges Tages, besonders in den Benedictiner-Prä-lamren sehr wenig gespüret wird, hat die Klöster soreich gemacht, sondern die Dotierungen der Novizen,die Erbschaften der Conventualen, Freunde-Vermächt-nisse, Schenkungen, Gelübde, u. d. gl. worüber weiseRegenten und Patrioten schon sehr lange geeifert ha-ben, noch eifern, und doch dem Uebel noch nicht abge-holfen haben, auch schwerlich werden abhelfen können,wenn nicht dieser auf fremden Grund und Boden lud-& obreptitie gepflanzte Baum mit der Wurzel ausge-rottet, oder doch ihm der Saft so entzogen wird, daßer eines langsamen Todes sterben muß.
Bekannter Maßen ist die Profession eines Mön-ches ein solches Band, daß einer den Orden, den ereinmahl angenommen hat, weder verlassen, noch zueinem andern Orden, ausser zu einem strengern, über-gehen kann. Doch gibt es einige Fälle, daß ein Pro-fessus bisweilen voll dem Bischöfe gegen feine gethaneProfession in den vorigen Stand geseßet werdenkann.
Man kann mit Grunde sagen, daß die Kloster-Ge-lübde bloß zur Vermehrung des Gottesdienstes erfun-den worden sind. In dieser Absicht kann mal, denKloster-Gelübden eine etwas günstigere Beschreibung
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