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gönnen. Mim man sagt: sie wären eine Absicht, Gottmit größerer Application zu ehren durch die Einschränk-ung gewisser der menschlichen Natur frey gelassenerHandlungen. Nur ist zu bedauern, daß solche Ge-lübde zu weit, und zwar auf unmögliche Dinge erstre-cket werden; daher ganz natürlich einem jeden Regen-ten das Recht zukommt, die unbedächtlich geschehenenGelübde aufzulösen, wenn solche in der Zeitfolge un-f möglich werden, oder wenn sie durch Gewalt undFurcht erzwmigen find; doch ist eine solche Auflösungnicht einmahl nörhwendig, indem eine unmögliche odererzwungene Sache an sich selbst nichtig ist.
Die verlangte, aber an sich selbst unmögliche. Hei-, lighaltun^ der Kloster - Gelübde stammet von dem Ge-brauche der Opfer her; sie waren allezeit eine gewisseArt von Vorbereitung zu einem Opfer. Eain gelobteGott einen Theil seiner Feld-Früchte zum Opfer, undAdel einen Theil seiner Viehzucht, beyde opferten her-nach, und erfüllten dadurch ihr Versprechen; i Mos.4, 3.4. 5. Dieses aber ging allezeit dem Opfer vor-her. Als Las mosaische Gesetz die Opfer in eine re-gelmäßige Ordnuirg brachte, blieb auch die Heilighalt-ung der Gelübde bey solchen stehen. Es hieß: wasdu nicht Mier, kannst oder willst, das mußt du nichtgeloben ; gelobest du es aber doch, so mußt du durchOpfer dafür hüßeir. Daher lag unter dem Ceremo-
nial-Gesetze in, den Gelübden eine gewisse Art desGottesdienstes:; . und nachdem man anfing, in derchristlichen Kirche alles nach dem levitischen Opfer-Dienste einzurichten, gab man auch den Gelübden eineStelle in solchem, ohne das Wesentliche eines Gelüb-des genau zu untersuchen, und solche von den demmenschlichen Geschlechte nach dem natürlichen undgöttlichen Rechte schon vorhin und ohne Gelübde ob-liegenden Pflichten genau abzusondern: und dadurchist endlich eur jeder enthusiastischer Einfall zu einem Ge-lübde