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seiner Präbende, und das Probe-Jahr muß wieder vonvorn angefangen werden, so, daß die Capitularen zu gewis-sen Zeiten präcise da seyn müssen, welche Zeit Oie» criticusgenannt wird. Diese Residentja stticta dauert gemeiniglich3 Jahr, binnen welcher Zeit auch die Carenz - Jahre (*)absolviret werden. Endlich folgt die Residentia laxa, be-sonders bey den Canonicis sccularibus.
In dem Kloster-Jahre mußten die jungen Canonici re-gulares vormahls viel ausstehen. Sie wurden von allenverspottet, mußten den andern aufwarten, u. s. w. undscheint daher der auf einigen Universitäten so lange gebräucl)-lich gewesene Pennalismus seinen Ursprung genommen zuhaben.
Ein junger Canonicus mußte die erste und letzte NachtdeS Kloster-JahreS präcise um 8 Uhr in der Capitel-Stube,um i l Uhr im Schlaf-Sahle, und früh um 4 Uhr im ho-hen Chor in seiner Stelle seyn, und die Horas canonicas ab-warten, worüber er einen Schein von dem Kämmerer, unddem Aedituo oder Thür-Schließer, bekam. In dem Sah-te mußte er ganz allein schlafen, und durfte niemand beyihm bleiben, nach c. 7 und 15 X. de der. non resid.
Heutiges Tages ist man nicht mehr so strenge ; doch istein Capitel vor dem andern genauer.
Diese Residenz des ersten Jahres, welche das Kloster-Jahr genannt wird, ist gänzlich von dem Mönchs-Standehergenommen. Denn nach dem Gebrauche der Mönchemußte ein jeder, der in ihren Clerum aufgenommen seynwollte, das Novitiat oder eine Jahrs - Probe aushalten,um dadurch zu erfahren, ob er ihre Sitten und Lebensartnach der Regel der Kloster-Disciplin gewöhnen könnte.Dieses Probe-Jahr wird auch noch heutiges Tages unterden Protestanten beobachtet, ob schon kein gemeinschaftlichesLebe» mehr gebräuchlich ist. Um Unterstützung zu haben,oder die Freundschaft zu gewinnen, mußte der Novitius ge-gen seine Mitbrüder freygebig seyn; dahek kam der Ad-missions-Wein, die Statuten-Gelder, u..d. gl. m.
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C) Larenz > Jabr heißt überhaupt ein Jahr, in welchem jemanddie Einkünfte noch entbehren muß, die sonst mir seinem Amteverknüpft sind.